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Letzte Änderung für Artikel Leipziger Hochverratsprozess: 29.10.2005 23:25

Leipziger Hochverratsprozess

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Als Leipziger Hochverratsprozess wird der Prozess gegen August Bebel und Wilhelm Liebknecht vor dem Leipziger Schwurgericht 1872 bis 1873 bezeichnet.

Vorgeschichte

Bei der Abstimmung zur Bewilligung der Kriegskredite fĂŒr den Deutsch-Französischen Krieg am 19. Juli 1870 hatten August Bebel und Wilhelm Liebknecht mit Enthaltung gestimmt. Als es am 26. November desselben Jahres zu einer erneuten Debatte um die Bewilligung weiterer Kriegsgelder kam, wurde durch die beiden ein "unter Verzichtleistung auf jede Annexion französischen Gebietes" stehender Friedensvorschlag eingebracht. Dieser Vorschlag löste eine Diskussion aus, die in dem Vorwurf des Landesverrates gegen die beiden Abgeordneten mĂŒndete. Nach spĂ€teren Tumulten und tĂ€tlichen Angriffen vor allem gegen Liebknecht wurde die beiden zusammen mit dem Redakteur Adolf Hepner am 17. Dezember 1870 verhaftet (Anlass war die Veröffentlichung von Bebels Briefen an die ParteifĂŒhrung). Nachdem am 3. MĂ€rz 1871 der deutsche Reichstag gewĂ€hlt wurde, und August Bebel ein Mandat dabei erhielt, beugte sich die Regierung dem wachsenden Druck, und entließ die drei am 28. MĂ€rz 1871.

Der Prozess

Da der Krieg mit Frankreich beendet war, konnte kein Prozess wegen Landesverrates mehr stattfinden. Bismarck drĂ€ngte jedoch weiterhin auf eine Verurteilung, und so wurde aus der Anklage wegen Landesverrates eine Anklage wegen Hochverrates, was aber einige Zeit in Anspruch nahm. Am 11. MĂ€rz 1872 begann der Prozess gegen Bebel, Liebknecht und Hepner vor dem Leipziger Schwurgericht unter dem Vorsitz des Bautzner Bezirksgerichtsdirektors von MĂŒcke. Ein echter Anklagegrund konnte nicht gefunden werden (man zog hauptsĂ€chlich sĂ€mtliche Veröffentlichungen der drei Angeklagten heran), und so betonte man, dass "sich aus dem einen oder anderem Artikel [...] nicht die Anklage begrĂŒnden lĂ€ĂŸt, daß aber aus der Zusammenwirkung [...] sĂ€mtlicher Artikel, in Verbindung mit anderen Tatsachen die Anklage hervorgegangen ist". Nach einer von beiden Seiten vor allem politisch eingefĂ€rbten Verhandlung, und der Aufgabe der Klage gegen Hepner erging am 26. MĂ€rz 1872 das Geschworenenurteil schuldig (es stimmten jedoch nur genau die notwendige Mindestzahl von acht Geschworenen fĂŒr schuldig), das Gericht verhĂ€ngte daraufhin zwei Jahre Festungshaft gegen Bebel und Liebknecht, und erkannte August Bebel sein Reichstagsmandat ab.

Nachspiel

Am 8. Juli 1872 trat August Bebel seine Festungshaft in der Hubertusburg in Dahlen an, wo Liebknecht zu dieser Zeit schon einsaß. Er nutzte diese Zeit wie immer zu Studienzwecken. Am 20. Januar 1873 kam es zu einer Nachwahl, die durch die Aberkennung von Bebels Mandat notwendig wurde, und in dem August Bebel mit ĂŒber 4.000 Stimmen mehr als im ersten Wahldurchgang als Abgeordneter bestĂ€tigt wurde.

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