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Letzte Änderung für Artikel Reichstag zu Worms (1495): 07.08.2005 10:33

Reichstag zu Worms (1495)

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Der Reichstag zu Worms des Jahres 1495 unternahm den letztlich gescheiterten Versuch zu einer umfassenden Reichsreform . Sie sollte die Struktur und die Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches verändern, um eine gemeinsame Regierung von Kaiser und Fürsten - das Reichsregiment - zu ermöglichen.

Der Wortführer der Reichsstände, der Mainzer Kurfürst Berthold von Henneberg rang dem späteren Kaiser Maximilian I. die Zustimmung zu einem Reichsregiment ab. Als Gegenleistung bewilligte der Reichstag erstmals eine allgemeine Reichssteuer, den Gemeinen Pfennig , um dem Kaiser Mittel zur Kriegführung gegen Frankreich und das Osmanische Reich an die Hand zu geben. Die Schweizer Eidgenossen lehnten die Erhebung der Steuer jedoch ab, was 1499 zum Schwabenkrieg und zum faktischen Ausscheiden der Schweiz aus dem Reichsverband führte.

Um das Fehdewesen zu beenden, verkündete Maximilian in Worms zudem einen Ewigen Landfrieden , der von dem neu geschaffenen Reichskammergericht überwacht werden sollte. Das Gericht, das in Konkurrenz zur kaiserlichen Rechtsprechung die oberste Berufungs - und Apellationsinstanz im Reich werden sollte, tagte zunächst in Frankfurt am Main und ab 1527 in Speyer. Langfristig blieb es als einzige Neuerung von 1495 bestehen.

Das in Worms beschlossene Reichsregiment wurde erst auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahr 1500 tatsächlich einberufen, aber schon 1502 wieder aufgelöst. Ein zweiter Reformversuch, der wiederum in Worms, auf dem Reichstag von 1521, unternommen wurde, scheiterte ebenfalls.

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Wikipedia

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