fair-hotels . Ein Service wie gemalt
Reiseführer Übersicht Deutschland Österreich Schweiz Bauwerke nach Stil

Werbung

Letzte Änderung für Artikel Niedersächsischer Staatsgerichtshof: 16.10.2005 11:58

Niedersächsischer Staatsgerichtshof

Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof ist das 1951 gegründete Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen. Er entscheidet über Organstreitigkeiten zwischen der niedersächsischen Regierung und dem Landtag , über die Vereinbarkeit von niedersächsischem Landesrecht mit der Landesverfassung und über Verfassungsbeschwerden von Kommunen .

Der aus neun ehrenamtlichen Richtern bestehende Gerichtshof hat seinen Sitz in Bückeburg. Er residiert in den Räumen des dortigen Landgerichts . Die Entscheidung für den Gerichtssitz im eher beschaulichen Bückeburg war eine Konzession an die Stadt, die bis 1946 Regierungssitz des Landes Schaumburg-Lippe gewesen war, mit der Gründung des Landes Niedersachsen dann jedoch ihre politische Bedeutung verloren hatte. Seinen Namen erhielt das Gericht in Anlehnung an den ehemaligen Staatsgerichtshof des seit 1946 zu Niedersachsen gehörenden Landes Oldenburg.

Die Richter werden vom Landtag für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. In der Regel handelt es sich bei ihnen um erfahrene Berufsrichter oder Hochschulprofessoren, die ihr Richteramt am Staatsgerichtshof parallel zu ihrer Haupttätigkeit ausüben.

Die Aufgaben des Staatsgerichtshofs und seine Organisation sind in den Artikeln 54 und 55 der Niedersächsischen Verfassung festgeschrieben. Weitere Einzelheiten finden sich im Niedersächsischen Gesetz über den Staatsgerichtshof.

Gemäß der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung [1] von 1951 war der Staatsgerichtshof ursprünglich vornehmlich für Organstreitigkeiten und Normenkontrollen zuständig. Die Zahl der Verfahren hielt sich daher in Grenzen. Erst 1991 eröffnete der Gesetzgeber mit der (endgültigen) Niedersächsischen Verfassung [2] die Möglichkeit von Verfassungsbeschwerden . Klagen dürfen jedoch nur Gemeinden und Gemeindeverbände , die sich durch Landesgesetze in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung beeiträchtigt sehen. Privatpersonen können bei angeblichen Grundrechtsverletzungen nicht vor dem Staatsgerichtshof klagen. Ihnen bleibt nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Literatur

  • Hilda Widenmeier, Waltraud Wittkugel, Ernst Winkelhake: Die dritte Macht im Land: Der Niedersächsische Staatsgerichtshof. Eine Dokumentation. 1. Auflage, Stadthagen 2001. Download als PDF-Datei (8,3 MByte).
  • Manfred-Carl Schinkel: Der Niedersächsische Staatsgerichtshof – Entstehung und Entwicklung. In: Niedersächsische Verwaltungsblätter (NdsVbl.) – Sonderheft, Ausgabe vom 15. Juli 2005, 12. Jg, S. 23 ff.

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen !

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Niedersächsischer Staatsgerichtshof aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Niedersächsischer Staatsgerichtshof verfügbar.

fair-hotels. Ein Service der
VIVAI Software AG
Betenstr. 13-15
44137 Dortmund

Tel. 0231/914488-0
Fax 0231/914488-88
Mail: info@vivai.de
Url: http://www.vivai.de