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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Usedom-Wollin: 19.02.2006 10:25

Landkreis Usedom-Wollin

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Usedom-Wollin ist ein ehemaliger Landkreis in Pommern , der die beiden Inseln Usedom und Wollin umfasste, und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Usedom-Wollin umfasste am 1. Januar 1945 :

  • die 3 Städte Swinemünde , Usedom und Wollin
  • sowie 87 weitere Gemeinden, darunter die berühmten Seebäder Ahlbeck, Heringsdorf, Misdroy und Zinnowitz.
  • und 4 Gutsbezirke (Forsten/Heeresgutsbezirk/Wasserfläche)

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Usedom-Wollin im Regierungsbezirk Stettin in der preußischen Provinz Pommern . Dieser umfasste die beiden Inseln Usedom und Wollin nebst einem Teil des Stettiner Haffs. Das Landratsamt war in Swinemünde .

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Usedom-Wollin entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf drei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Usedom-Wollin entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Später wurde der östlichen Teil einschließlich der Stadt Swinemünde (heute Świnoujście) unter polnische Verwaltung gestellt; der westliche Teil gehörte fortan als Restkreis Usedom zur sowjetischen Besatzungszone und wurde 1952 zugunsten des neugebildeten Landkreises Wolgast aufgelöst. Seit 1994 gehört die Insel Usedom zum Landkreis Ostvorpommern.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Usedom-Wollin gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Swinemünde, Usedom und Wollin, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Zum 1. Januar 1940 wurde im Nordwestzipfel der Insel Usedom der Heeresgutsbezirk Peenemünde errichtet.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten. Nur das anlautende C wurde 1937 in den folgenden Ortsnamen ersetzt:

  • Camminke: Kamminke,
  • Caseburg: Kaseburg,
  • Catschow: Katschow,
  • Codram: Kodram ,
  • Cörtenthin: Körtenthin,
  • Corswandt: Korswandt,
  • Crummin: Krummin,
  • Neu Codram: Neu Kodram.

Weblinks

Wikipedia

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