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Letzte Änderung für Artikel Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft: 08.02.2006 13:58

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

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Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist eine von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragene Einrichtung mit Sitz in Wiesbaden.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Hauptaufgabe der FSK besteht in der Prüfung von Filmen , Videokassetten und sonstiger Medienträger ( DVDs , Trailer , Werbefilme ), die in der Bundesrepublik Deutschland zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind.

Eine Pflicht zur Prüfung durch die FSK besteht nicht, jedoch haben sich die Mitglieder der SPIO dazu verpflichtet, nur von der FSK kontrollierte Produktionen zu veröffentlichen.

Rechtsgrundlage der Tätigkeiten der FSK sind das „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ ( Jugendschutzgesetz ; § 14 [2] i.V.m. §14 [6]), die Feiertagsvorschriften der Länder sowie die Grundsätze der FSK. Diese Grundsätze werden von der Grundsatzkommission erlassen, die aus 20 Vertretern der Film- und Videobranche, der öffentlichen Hand sowie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht.

Die FSK ist finanziell autonom und finanziert ihre Arbeit durch Gebühren, die für jeden geprüften Medienträger erhoben werden. Sie wird inzwischen als Tochtergesellschaft der SPIO in Form einer GmbH betrieben, einen inhaltlichen Einfluss auf die Prüfentscheidungen übt die SPIO nicht aus. Die SPIO prüft auf Wunsch auch selber Medien durch eine eigene, unabhängige Juristenkommission auf strafrechtlich relevante Inhalte. Sollten diese nicht vorliegen, wird das Etikett „JK/Spio“ (Juristenkommission Spitzenorganisation der Filmwirtschaft) vergeben.

Freigaben

Die FSK richtet sich bei der Vergabe von Altersfreigaben nach dem Jugendschutzgesetz, prüft aber auch die Freigabe von Filmen zur Aufführung an den sogenannten stillen Feiertagen , die nach Artikel 150 des Grundgesetzes besonderen Schutz genießen. Darunter fallen Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag sowie Ewigkeitssonntag .

Die Altersfreigaben werden dabei wie folgt vergeben:

  1. Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  2. Freigegeben ab sechs Jahren
  3. Freigegeben ab zwölf Jahren
  4. Freigegeben ab sechzehn Jahren
  5. Keine Jugendfreigabe (ehemals: „Nicht freigegeben unter 18 Jahren“)

Filme, die ab zwölf Jahren freigegeben sind, dürfen von Kindern ab sechs Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen, sprich nur mit Personen, die den Vormund für das Kind besitzen, besucht werden.

Für Kinofilme wird die Freigabe "KJ" (Keine Jugendfreigabe) erteilt, wenn der Film nicht offensichtlich schwer jugendgefährdend ist. Wird der gleiche Film dann auf einem Bildträger (Videocassette, DVD) veröffentlicht, wird die Freigabe bereits verweigert, wenn ein Fall sog. "einfacher Jugendgefährdung" vorliegt. Filme, die eine "KJ"-Freigabe besitzen, können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht indiziert werden. Besteht der Verdacht auf eine Straftatbestand (z.B. Gewaltverherrlichung , § 131 StGB ), so kann die Freigabe verweigert werden. In diesem Fall kann der Film der Juristenkommission (JK) der SPIO vorgelegt und auf strafrechtliche Unbedenklichkeit geprüft werden. Trotz der entsprechenden Stellungnahme der JK kann ein Film sowohl indiziert als auch beschlagnahmt werden, jedoch schützt das entsprechende Siegel die Beteiligten vor individueller strafrechtlicher Verfolgung.

Struktur und Arbeitsweise der FSK

Über 190 Prüfer sind ehrenamtlich für die FSK tätig. Sie werden von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft und der öffentlichen Hand für eine Dauer von drei Jahren ernannt und müssen Erfahrung im Umgang mit Kindern oder Jugendlichen haben oder über entsprechendes Fachwissen in der Psychologie oder Medienwissenschaft verfügen. Die Prüfer dürfen zudem nicht in der Film- oder Videowirtschaft beschäftigt sein, um eine Beeinflussung der Entscheidungen durch die Industrie zu vermeiden. Bei der Ernennung von Prüfern wird daher darauf geachtet, dass sie aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern und gesellschaftlichen Schichten kommen.

Die Prüfung von Filmen wird in verschiedenen Gremien organisiert – im Arbeitsausschuss (die den Hauptteil der Filmprüfungen übernehmen), dem Hauptausschuss (der als Berufungsinstanz tätig ist) und dem Appellationsausschuss für die Berufung in der Jugendprüfung. In der täglichen Praxis arbeiten jeweils drei Ausschüsse parallel.

Die Arbeitsausschüsse fungieren als erste Instanz, jeder bei der FSK eingereichte Film wird zunächst dort geprüft. In der Regel setzt sich dieser Ausschuss aus sieben Prüfern zusammen – drei von der Filmwirtschaft und vier von der öffentlichen Hand benannte Prüfer sowie der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden.

Geschichte

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der ehemalige Filmproduzent der UFA und damalige oberste Film-Offizier der amerikanischen Besatzungsmacht Ernst Pommer mit dem Wiederaufbau und der Neuordnung der deutschen Filmwirtschaft betraut. Gemeinsam mit dem Regisseur Curt Oertel und dem Geschäftsführer des Verbandes der Filmverleiher in Wiesbaden, Horst von Hartlieb , konzipierte er eine Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft nach dem Vorbild des in den USA geltenden Hays Code . Ziel der Einrichtung sollte es sein, eine staatliche Reglementierung der Filmindustrie zu vermeiden und die geltende Militärzensur abzulösen: „Und hier war unser erster Gedanke, denn wir waren gebrannte Kinder aus dem Dritten Reich, eine Filmkontrolle in Selbstverwaltung aufzubauen, da eine staatliche Filmkontrolle immer die Gefahr in sich birgt, zu einer Politisierung zu führen.“ (Horst von Hartlieb)

Da zudem bei der Zulassung von Filmen durch die Besatzungsmächte der Jugendschutz keine Rolle spielte und dadurch Kinder und Jugendliche unbeschränkten Zugang zu Filmen hatten, wurde von der Kultusministerkonferenz der westlichen Besatzungszonen Anfang 1948 eine „Kommission zur Prüfung der Frage: Gefährdung der Jugend durch Filme“ eingerichtet. Sie sollte Vorschläge für einen länderübergreifenden filmischen Jugendschutz entwickeln. Ihre Arbeit nahm diese Kommission im hessischen Kultusministerium in Wiesbaden auf. Zu den Verhandlungen wurden neben Abgesandten der anderen Kultusministerien auch Vertreter der Filmwirtschaft, der Kirchen und der Katholischen Jugend Bayerns eingeladen.

Ergebnis der Verhandlungen war die Einrichtung einer gemeinsamen Selbstkontrolleinrichtung unter dem Namen „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“, der am 18. Juli 1949 der erste Film zur Begutachtung vorgelegt wurde. Am 28. September 1949 übertrugen die Alliierten Militärbehörden offiziell ihre Kontrollbefugnis auf die FSK.

Die Länder der sowjetischen Besatzungszone beteiligten sich nicht an der FSK, da in der im selben Jahr gegründeten DDR die Filmkontrolle vom Staat übernommen wurde.

Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde 1985 die Kennzeichnungspflicht auf neue Medien (Videofilme und vergleichbare Bildträger) ausgeweitet. Der „Bundesverband Video e.V.“ schloss sich daraufhin der FSK an, um von ihr alle zu veröffentlichenden Videofilme überprüfen zu lassen. Im gleichen Jahr erfolgte auch die Erweiterung der Freigaben um die „Freigabe ohne Altersbeschränkung“.

Im Zuge der Wiedervereinigung schlossen sich die neuen Bundesländer der FSK an und entsandten ihre Vertreter in die Prüfungsausschüsse.

Seit 1995 werden auch digitale Medien, sofern sie filmische Sequenzen enthalten, auf ihre Altersfreigabe geprüft.

Die FSK ist umstritten. Kritiker werfen ihr seit Jahrzehnten vor, ungerecht zu urteilen und zu viel Rücksicht auf die Belange der Filmindustrie zu nehmen. Publikumswirksame Filme würden zu sanft beurteilt, da dort die hohen Umsätze erzielt werden. Dafür müssten weniger erfolgversprechende Filme unter zu strengen Altersfreigaben leiden, um in der Außendarstellung einen Ausgleich zu haben. Durch diese Praxis haben seit den 1970er Jahren insbesondere deutsche Filme gelitten, die oft eine Altersfreigabe ab 16 Jahren hinnehmen mussten, während Hollywood-Filme ab 12 oder sogar ab 6 Jahren freigegeben waren. Die umstrittenste FSK-Entscheidung war die Freigabe von Jurassic Park ab 12 Jahren. Sie löste eine wochenlange Diskussion in deutschen Medien aus.

Am 9. Dezember 2004 wurde mit dem Film „ Sophie Scholl – Die letzten Tage “ der 100.000. Film von der FSK überprüft.

Siehe auch

  • Filmprüfstelle
  • Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
  • Indizierung
  • Zensur

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft verfügbar.

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