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Letzte Änderung für Artikel Dispositio Achillea: 16.01.2006 23:26

Dispositio Achillea

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Als Dispositio Achillea (auch Achilleisches Hausgesetz) wird die testamentarische Festlegung bezeichnet, mit der Markgraf Albrecht Achilles von Hohenzollern 1473 die Rangfolge unter seinen Erben regelte.

In der Dispositio Achillea bestimmte Albrecht Achilles seinen ältesten Sohn Johann Cicero zu seinem Nachfolger in der gesamten und ungeteilten Mark Brandenburg. Dies wurde durch die Prinzipien der Goldenen Bulle vorgeschrieben, denn dort war 1356 die Unteilbarkeit aller Kurfürstentümer (in diesem Fall der Mark Brandenburg) bindend festgelegt worden. Die zwei weiteren Söhne Albrecht Achilles, Friedrich und Siegmund, wurden als Erben der fränkischen Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach (bzw. später -Bayreuth ) bestimmt, die Zuweisung der beiden Fürstentümer wurde dabei ausgelost. Eventuelle weitere männliche Nachkommen von Albrecht Achilles (die jedoch nicht mehr geboren wurden), sollten aber keinen eigenen Landbesitz mehr erhalten und stattdessen ggf. eine geistliche Laufbahn einschlagen.

Zum Zeitpunkt ihres Entstehens bestimmte die Dispositio Achillea zunächst eigentlich nur die Erbordnung unter den drei Söhnen des damaligen Markgrafen. Mit der Zeit wurde sie jedoch zu einem allgemein respektierten Erbfolgeprinzip der Hohenzollern und 1541 wurden die mit ihr verbundenen Festlegungen mit dem Regensburger Teilungsvertrag als bindendes Hausgesetz der hohenzollernschen Dynastie anerkannt.

Das zentrale Element der Dispositio Achillea war die nun auch im Hausrecht der Hohenzollern (und nicht nur - wie bis dahin - in der Goldenen Bulle) vorgeschriebene Prinzip der Unteilbarkeit der Mark Brandenburg. Zugleich wurde mit ihr auch der Grundstein für eine Entwicklung gelegt, die schließlich zu einer fortschreitenden Abtrennung der Mark Brandenburg von den bisherigen Stammlanden der Hohenzollern in Franken führte. In diesen bildeten sich mit den beiden Markgrafschaften Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach (bzw. später -Bayreuth) zwei eigenständige Territorien heraus, die erst 1792 wieder mit der Mark (bzw. derem preußischem Nachfolgestaat) vereinigt wurden.

Literatur

  • Gerhard Taddey: Lexikon der deutschen Geschichte, Stuttgart 1998. ISBN 3-520-81303-3
  • M. Spindler, A. Kraus: Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1997. ISBN 3-406-39451-5

Wikipedia

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