Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Bundeslandes.
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Gerichtssitz und -bezirk
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Münster. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.
Instanzenzug
Das Oberverwaltungsgericht ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet.
Nachgeordnete Gerichte sind das Verwaltungsgericht Aachen, das Verwaltungsgericht Arnsberg, das Verwaltungsgericht Düsseldorf , das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen , das Verwaltungsgericht Köln, das Verwaltungsgericht Minden und das Verwaltungsgericht Münster.
Trivia
Bekannt ist das OVG Münster unter anderem für seine von der Meinung der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts abweichende Haltung zum Verbot von Versammlungen und Aufmärschen: Während der 5. Senat des OVG ein Verbot von Aufmärschen allein aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Ordnung für verhältnismäßig hält, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die alleinige Gefährdung der öffentlichen Ordnung zwar Auflagen, nicht jedoch ein Verbot rechtfertigen können. Zahlreich sind inzwischen die einstweiligen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen es durch das OVG Münster bestätigte Verbote rechtsextremer Demonstrationen aufhob (siehe unten Weblinks).
Weblinks
- Offizielle Website des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
- Übersicht zum Streit zwischen dem OVG Münster und dem BVerfG
Entscheidungen des OVG Münster aufhebende Beschlüsse des BVerfG (Auszug)
- Beschluss des BVerfG vom 26.1.2001, Az. 1 BvQ 8/01
- Beschluss des BVerfG vom 24.3.2001, Az. 1 BvQ 13/01
- Beschluss des BVerfG vom 12.4.2001, Az. 1 BvQ 19/01
Kategorien : Oberes Landesgericht | Münster (Westfalen)
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