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Letzte Änderung für Artikel Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: 02.02.2006 18:22

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

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Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Bundeslandes.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Münster. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.

Instanzenzug

Das Oberverwaltungsgericht ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet.

Nachgeordnete Gerichte sind das Verwaltungsgericht Aachen, das Verwaltungsgericht Arnsberg, das Verwaltungsgericht Düsseldorf , das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen , das Verwaltungsgericht Köln, das Verwaltungsgericht Minden und das Verwaltungsgericht Münster.

Trivia

Bekannt ist das OVG Münster unter anderem für seine von der Meinung der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts abweichende Haltung zum Verbot von Versammlungen und Aufmärschen: Während der 5. Senat des OVG ein Verbot von Aufmärschen allein aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Ordnung für verhältnismäßig hält, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die alleinige Gefährdung der öffentlichen Ordnung zwar Auflagen, nicht jedoch ein Verbot rechtfertigen können. Zahlreich sind inzwischen die einstweiligen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen es durch das OVG Münster bestätigte Verbote rechtsextremer Demonstrationen aufhob (siehe unten Weblinks).

Weblinks

Entscheidungen des OVG Münster aufhebende Beschlüsse des BVerfG (Auszug)

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen verfügbar.

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