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Letzte Änderung für Artikel Staatswald Galm: 31.10.2005 23:16

Staatswald Galm

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Gebiet des Staatswaldes Galm
Der Staatswald Galm ist neben den grösseren Seen das einzige de facto gemeindefreie Gebiet in der Schweiz .

Geographie

Das Gebiet Galm steht unter der direkten Oberhoheit des Kantons Freiburg. Es hat eine Fläche von 256 ha (2.56 km²) und liegt im Seebezirk . Die BFS-Nr. lautet: 2391 (bis 31.12.2003: 2285)

Geschichte und Entstehung

Der Galmwald wurde im Jahr 1342 durch den damaligen Landesherrn, den Grafen von Savoyen , zur Nutzung freigegeben. Dies führte jedoch zu schwerwiegenden Verwüstungen durch übermässigen Holzschlag und Waldweide (besonders mit Schweinen). Unter dem Einfluss neuer forstwirtschaftlicher Lehren nahmen die eidgenössischen Orte Bern und Freiburg das Gebiet des Galmwaldes im 18. Jahrhundert unter gemeinsame Verwaltung und kontrollierten und erlaubten nur noch die partielle Nutzung. Letztendlich musste später ein Drittel des Waldes eingezäunt und von jeglicher Nutzung ausgeschlossen werden. Mit der Mediationsakte teilte Napoléon Bonaparte den Galmwald im Jahr 1803 dem Kanton Freiburg zu. So wurde er zum Staatswald und letztlich zum Schweizer Unikum. Denn bis heute ist das Gebiet keiner Gemeinde zugeteilt worden.

Literatur

  • Remund, Barbara: Der Staatswald Galm. In: Freiburger Volkskalender, Fribourg, Jg. 85, 1994, S.172-175.

Wikipedia

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