Spielplatzkataster
Als SpielplĂ€tze werden FlĂ€chen verstanden, die durch Bebauungsplan, Baugenehmigung oder Vertrag (innerhalb privater GrundstĂŒcke) eigens zum Spielen ausgewiesen und rechtlich abgesichert sind. Die Bandbreite dieser SpielplĂ€tze ist betrĂ€chtlich:
- GroĂanlagen in Parks und auf Gartenschauen
- PlĂ€tze unterschiedlicher GröĂe in den Siedlungsgebieten der BallungsrĂ€ume, in Stadtrandgebieten, in lĂ€ndlichen Siedlungen und im Erholungswaldbereich
Schulhöfe mit Spielausstattung fĂŒr die Spielpause und fĂŒr die auĂerschulische Zeit
- FreigelÀnde von KindergÀrten
Der TrĂ€ger eines Spielplatzes ist fĂŒr die Sicherheit auf dem GelĂ€nde verantwortlich. Da er fĂŒr UnfĂ€lle haftet, sind regelmĂ€Ăige Wartungen und PflegemaĂnahmen der SpielgerĂ€te und FreiflĂ€chen durchzufĂŒhren. Informationen zu diesen Wartungen mĂŒssen erfasst und verarbeitet werden. In einem Spielplatzkataster können neben diesen Informationen weitere Daten zu den SpielplĂ€tzen, den einzelnen SpielgerĂ€ten und FreiflĂ€chen abgelegt werden.
Mit Hilfe eines Informationssystems können die raumbezogenen Daten erfasst, verwaltet, bearbeitet, analysiert und u. a. zur Visualisierung in einer Karte dargestellt werden (Siehe auch GIS ).
Weblinks
Kategorien : Raumplanung | Spiel
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