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Letzte Änderung für Artikel Spielplatzkataster: 08.12.2005 13:24

Spielplatzkataster

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Als SpielplĂ€tze werden FlĂ€chen verstanden, die durch Bebauungsplan, Baugenehmigung oder Vertrag (innerhalb privater GrundstĂŒcke) eigens zum Spielen ausgewiesen und rechtlich abgesichert sind. Die Bandbreite dieser SpielplĂ€tze ist betrĂ€chtlich:

  • Großanlagen in Parks und auf Gartenschauen
  • PlĂ€tze unterschiedlicher GrĂ¶ĂŸe in den Siedlungsgebieten der BallungsrĂ€ume, in Stadtrandgebieten, in lĂ€ndlichen Siedlungen und im Erholungswaldbereich

Schulhöfe mit Spielausstattung fĂŒr die Spielpause und fĂŒr die außerschulische Zeit

  • FreigelĂ€nde von KindergĂ€rten

Der TrĂ€ger eines Spielplatzes ist fĂŒr die Sicherheit auf dem GelĂ€nde verantwortlich. Da er fĂŒr UnfĂ€lle haftet, sind regelmĂ€ĂŸige Wartungen und Pflegemaßnahmen der SpielgerĂ€te und FreiflĂ€chen durchzufĂŒhren. Informationen zu diesen Wartungen mĂŒssen erfasst und verarbeitet werden. In einem Spielplatzkataster können neben diesen Informationen weitere Daten zu den SpielplĂ€tzen, den einzelnen SpielgerĂ€ten und FreiflĂ€chen abgelegt werden.

Mit Hilfe eines Informationssystems können die raumbezogenen Daten erfasst, verwaltet, bearbeitet, analysiert und u. a. zur Visualisierung in einer Karte dargestellt werden (Siehe auch GIS ).

Weblinks

http://www.top-spiel.info

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