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Letzte Änderung für Artikel Reichsmünzordnung: 17.01.2006 00:13

Reichsmünzordnung

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Eine Reichsmünzordnung war im 16. Jahrhundert der Versuch, das zersplitterte Geldwesen im Reich durch einen Entscheid des Reichstags sinnvoller zu regeln. Dazu wurden mehrere Anläufe auch bei Augsburger Reichstagen unternommen.

Geschichte

Willkürlichkeiten der einzelnen Münzberechtigten im Reich, welche große Verluste für das Publikum herbeiführten, veranlassten zuerst Kaiser Karl V. , einen Versuch zur Bereinigung der eingerissenen Münzunordnung zu machen. Die Reichsmünzordnung von Esslingen, welche 1524 die kölnische Mark für das allgemeine deutsche Münzgewicht erklärte, aber nach Protesten mehrerer größerer Reichsstände so gut wie gar nicht zur Ausführung kam, verdankt ihm ihre Entstehung.

1551 wurde versucht, die Idee der Gleichwertigkeit von Goldgulden und Silbergulden beizubehalten. Bei Münzen waren 72 Kreuzer wert. Der inzwischen ebenfalls weit verbreitete Taler war für 68 Kreuzer wohlfeil. Der Reichsgoldgulden wurde aber nur wenige Jahre in kleinen Auflagen südlich der Mainlinie geprägt. In Nord- und Mitteldeutschland wurden unbeeindruckt weiterhin Groschen und Taler geprägt. Der Wert des Goldguldens stieg im Laufe der Zeit über 72 Kreuzer hinaus an.

Acht Jahre später legte Kaiser Ferdinand I. dem Reichstag ein Münzedikt vor. 1559 wurde in der damaligen Finanzmetropole Augsburg die nominale Parität von Gold- und Silbergulden abgeschafft. Am Goldgulden wurde auf Verlangen der Kurpfalz festgehalten, es war aber dafür der Gegenwert von 75 Kreuzern fixiert. Neue Goldmünze wurde der Dukaten . Der Wert des Silberguldens wurde mit 60 Kreuzern bestimmt. Doch konnte sich auch der favorisierte Silbergulden gegen den Silbertaler nicht durchsetzen.

1566 akzeptierte der Reichstag diese Situation und machte den Silbertaler ( Raugewicht 29,23 Gramm, 889/1000 Teile Silber) zur allgemeinen Währungsmünze im Reich. Sie behauptete sich bis etwa zum Beginn des 18. Jahrhunderts im Zahlungsumlauf.

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