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Letzte Änderung für Artikel Münzfuß: 14.09.2005 09:33

Münzfuß

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Der Münzfuß ist ein Begriff aus der Geldwirtschaft und legt fest, welche Menge eines definierten Edelmetalls in welcher Anzahl von Münzen eines bestimmten Nennwerts enthalten sein soll. Dabei muss die Münze nicht ausschließlich aus dem dem Münzfuß zugrunde gelegten Edelmetall bestehen.

Im Karolingischen Münzsystem war das Pfund die grundlegende Gewichtseinheit und es war festgelegt, dass aus einem Pfund Silber 240 Pfennige gemünzt werden sollen. Später löste die Mark im Römisch-Deutschen Reich das Pfund als Gewichtseinheit ab. 1566 wurde der sogenannte 9-Taler-Fuß eingeführt, welcher festlegte, dass aus einer Kölner Mark Silber neun Reichstaler geprägt werden sollten und dass der Silberanteil 889/1000 betragen soll. Das ergibt für die einzelne Münze ein Gewicht von 29,23 g, und ein Feingewicht von 25,98 g. 1750 wurde in Österreich Konventionstaler eingeführt, von welchem aus einer feinen Mark zehn Stück geprägt wurden, was einem Feingewicht von 23,386 g entspricht. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde der relative Anteil an Edelmetall häufig als römische Ziffer im unteren Teil der Münze angegeben. So bedeutet z. B. ein "X" (römische Ziffer 10), dass zehn Münzen dieser Sorte einer Mark reinem Silber entsprechen.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Silber als Basis der Währung in vielen Staaten durch den Goldstandard ersetzt und der Münzfuß bezog sich nun aufs Gold . Im deutschen Münzgesetz vom 30. August 1924 wurde in § 3 festgelegt, dass aus 1 kg feinen Goldes 139,5 Münzen über RM 20,- oder 279 Münzen über RM 10,- mit einem Mischungsverhältnis von 900 Teilen Gold und 100 Teilen Kupfer zu prägen waren.

Siehe auch: Kurantmünze, Bimetallismus

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