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Letzte Änderung für Artikel Wildverbiss: 06.10.2005 19:58

Wildverbiss

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Unter Wildverbiss wird das Abbeißen von Knospen, Blättern oder Zweigen vor allem an forstwirtschaftlich erwünschten Pflanzen durch Wild verstanden. Als Verursacher in Frage kommt vor allem wiederkäuendes Schalenwild (alle Schalenwildarten mit Ausnahme des Wildschweines). Nur örtlich bedeutend ist der Verbiss durch Feldhase und Wildkaninchen. Je nach Intensität wird die betroffene Pflanze nicht beeinträchtigt, treten Wuchsverzögerungen auf, entsteht Krüppelwuchs (Bonsaiformen) oder stirbt sie ab.

Verbiss gehört zu den natürlichen Lebensäußerungen des Wildes und wird erst dann zum Problem, wenn er mit gesellschaftlichen Zielen (Waldfunktionen) oder Zielen des im Wald wirtschaftenden Menschen (seltener mit landwirtschaftlichen Zielen) in Konflikt gerät. Weil das Wild unter den Waldbäumen bestimmte Arten mehr oder weniger bevorzugt (Reihung in etwa Vogelbeere vor Eiche, Hainbuche, Edellaubholz, Tanne, Buche, Fichte, Kiefer, Birke), kommt es zu Konkurrenzvorteilen bei weniger verbissenen Pflanzen. Besonders Rehe wählen ihre Nahrung oder Äsung mit Vorliebe nach deren Stickstoffgehalt aus, der z.B. in Knospen von Laubbäumen hoch ist. So kann entsprechend verteilter Wildverbiss ursprünglich gemischte Wälder in heutzutage unerwünschte Reinbestände verwandeln. Sehr hoher Verbissdruck verhindert die Verjüngung des Waldes (Nachwachsen einer jungen Waldgeneration) überhaupt.

Untragbaren Wildverbiss zu verhindern ist in erster Linie Aufgabe der Jagd. So verlangt das Bundesjagdgesetz sinngemäß, dass die im Jagdrevier vorkommenden Hauptbaumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen verjüngt werden können. Direkte Schutzvorkehrungen sind der Bau von Forstkulturzäunen oder der Einzelschutz (Versehen der einzelnen Pflanze mit mechanischen oder chemischen Schutzmitteln).

An einer forstlichen Kultur oder an Naturverjüngungen kann Wildverbiss zu empfindlichen Schäden und hohen Ausgaben (z.B. für Nachpflanzungen) führen. Entsteht durch Schalenwild oder Kaninchen ein wirtschaftlicher Schaden (Wildschaden), kann der Geschädigte in der Regel Schadensersatz verlangen.

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