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Letzte Änderung für Artikel Keulung: 19.02.2006 18:23

Keulung

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Als Keulung bezeichnet man das vorsorgliche Töten von Tieren um die Weiterverbreitung von Tierseuchen zu verhindern.

Bei einer Keulung wird der komplette Tierbestand in einer festgelegten Zone (Bestandskeulung) oder eines bestimmten Hofes (Kohortenkeulung) getötet. Keulungen können nach dem Tierseuchengesetz angeordnet werden. Anschließend an die Keulung findet eine Tierkörperbeseitigung, d.h. Verbrennung, statt.

Massenhaftes Keulen von Nutztieren in Zusammenhang mit Tierseuchen wie BSE , Maul- und Klauenseuche und Vogelgrippe trat in Deutschland seit den 1990er auf (Vogelgrippe: Rügen, 19.02.2006), aber auch in anderen europäischen Ländern wie England sorgte 2001/2002 die Tötung von 6 Millionen Nutztieren im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (darunter 4,9 Mio. Schafe) für Aufsehen. Der wirtschaftliche Schaden belief sich auf umgerechnet weit über 4 Milliarden Euro.

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