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Letzte Änderung für Artikel Fischereischein: 23.01.2006 09:42

Fischereischein

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Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein genannt, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Ausgestellt wird er von der Bezirksregierung , in Hamburg vom zuständigen Bezirksamt .

Eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln ist der sogenannte Gewässerschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu angeln, das vom Besitzer der Fischereirechte für dieses Gewässer ausgestellt wird.

Sportfischer die einem Verein beigetreten sind dürfen alle dem Verein angehörenden Angelgewässer beangeln. Ist der Verein Mitglied in einem Dachverband (DAV, VDSF) so kann das Vereinsmitglied in dem Bundesland in dem der Verein seßhaft ist alle dem jeweiligen Dachverband angehörenden Angelgewässer beangeln.

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