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Letzte Änderung für Artikel Dingswinde: 23.06.2005 10:14

Dingswinde

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Der Begriff Dingswinde bezeichnet diejenige Urkunde , die im Herzogtum Schleswig die Ergebnisse einer Gerichtsverhandlung protokollierte.

Das Dokument wurde von dem Hardesvogt , zwei Sandmännern sowie acht weiteren Zeugen beurkundet.

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