Bauernvogt
Der Bauernvogt war in der vorpreuĂischen Zeit Schleswig-Holsteins ein Amt der bĂ€uerlichen Selbstverwaltung.
Der Bauernvogt stand an der Spitze der bĂ€uerlichen Hierarchie eines Dorfes . In den alten landesherrlichen Ămtern war er bis 1867 fĂŒr die Einhaltung der Ordnung (eigene Dorfordnung, Anweisungen des Landesherren) zustĂ€ndig und vertrat gleichzeitig die Dorfbevölkerung gegenĂŒber der Obrigkeit. In den Dörfern der Adligen GĂŒter war er fĂŒr die Durchsetzung der Anordnungen des Gutsherrn zustĂ€ndig. Aufgrund seiner Zwitterstellung als Vertreter der Obrigkeit einerseits und der Bevölkerung andererseits, geriet der Bauernvogt hĂ€ufig in Aufgaben- und LoyalitĂ€tskonflikte.
Bis zur Verkoppelung im 18. Jahrhundert entschied der Bauernvogt in der bĂ€uerlichen Feldgemeinschaft ĂŒber Fruchtfolge und Arbeitstermine auf der Allmende .
HÀufig war das Amt des Bauernvogtes an eine bestimmte Hufe gebunden, diese Stellen waren oftmals erblich, so dass sich ein sogenannter Bauernadel in den Dörfern herausbildete. In anderen Dörfern wurden die Bauernvögte unter den Hufnern gewÀhlt, so dass das Amt rotierte.
Mit EinfĂŒhrung der preuĂischen Landgemeindeordnung 1867 wurde das Amt des Bauernvogtes aufgehoben.
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