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Letzte Änderung für Artikel Oberlandesgericht Koblenz: 17.12.2005 14:51

Oberlandesgericht Koblenz

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Das Oberlandesgericht Koblenz ist eines von zwei Oberlandesgerichten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und bildet zusammen mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken die Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit dieses Bundeslandes.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Das Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Koblenz. Der Gerichtsbezirk liegt östlich des OLG-Bezirks Zweibrücken.

Der beim Oberlandesgericht Koblenz gebildete Senat für Staatsschutzsachen ist aufgrund eines Staatsvertrages mit dem Saarland auch für saarländische Staatsschutzsachen zuständig.

Geschichte

Das OLG Koblenz wurde 1946 gegründet. Es hatte keinen unmittelbaren Vorgänger, sondern wurde als Folge der Aufteilung der ehemals preußischen Rheinprovinz errichtet.

Gerichtsgebäude

Untergebracht ist das Oberlandesgericht Koblenz in den Anwesen Stresemannstraße 1 und Regierungsstraße 7.

Ãœber- und nachgeordnete Gerichte

Dem Oberlandesgericht Koblenz ist allein der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind dem Gericht die Landgerichte in Bad Kreuznach , Koblenz , Mainz und Trier mit den diesen jeweils nachgeordneten Amtsgerichten .

Leitung

An der Spitze des Oberlandesgerichts Koblenz steht dessen Präsident Dr. Heinz Georg Bamberger .

Literatur

50 Jahre Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 1996, Schriftenreihe des Ministeriums der Justiz. Band 5. Peter Lang Verlag 1996

Weblink

Internetpräsenz des Oberlandesgerichts Koblenz

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Oberlandesgericht Koblenz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Oberlandesgericht Koblenz verfügbar.

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