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Letzte Änderung für Artikel NRW.BANK: 07.02.2006 18:28

NRW.BANK

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Sitz der NRW.BANK in Münster
Sitz der NRW.BANK in Münster

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf und Münster. Im Februar 2006 bezieht die Bank ihr neues Hauptgebäude im Regierungsbezirk in Düsseldorf.

Sie wurde am 1. August 2002 als „Landesbank NRW“ gegründet. Mit Wirksamwerden des Umstrukturierungsgesetzes am 31. März 2004 wurde sie in NRW.BANK umbenannt.

Kennzahlen per 31.12.2004:

  • Bilanzsumme: 110.267 Mio €
  • Mitarbeiter: 948
  • Stammkapital: 533,3 Mio €
  • Sitze: Düsseldorf / Münster
  • größte Landesförderbank Deutschlands
  • jährliches Emissionsvolumen von 20 Mrd €

Bank

Die NRW.BANK unterstützt ihre Eigentümer - das Land Nordrhein-Westfalen (64,74%) und die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe (jeweils 17,63%) - bei wichtigen strukturpolitischen Aufgaben. Dabei agiert sie strikt wettbewerbsneutral als Partner der Banken und Sparkassen.

Die Bank ist mit einem Stammkapital (gezeichnetes Kapital) in Höhe von 533,3 Mio € ausgestattet und verfügt über eine Vollbanklizenz . Ihre Rechtsform ist die einer Anstalt des öffentlichen Rechts . An ihren beiden Sitzen in Düsseldorf und Münster beschäftigt sie rund 970 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit einer Bilanzsumme von weit über 100 Mrd Euro ist sie die größte Landesförderbank Deutschlands.

Das Geschäft der NRW.BANK ist durch seine risikoarme Struktur gekennzeichnet. Das Kreditportfolio ist fast ausschließlich von guter bis sehr guter Qualität.

Die NRW.BANK setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - auf den drei zentralen Kompetenzfeldern Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung, soziale Wohnraumförderung sowie Infrastruktur- und Kommunalfinanzierung.

Sie ist in folgenden Förderbereichen aktiv:

  • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur und Wirtschaft, insbesondere durch Finanzierungen für Existengründungen und -festigungen
  • staatliche soziale Wohnraumförderung
  • Bereitstellung von Risikokapital
  • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden
  • Infrastrukturmaßnahmen
  • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum
  • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen
  • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art

Durch die Verständigung II gelten für die NRW.BANK weiterhin Anstaltslast und Gewährträgerhaftung . Zudem haben die Eigentümer der NRW.BANK eine explizite Garantie für ihr Förderinstitut übernommen. Auf Grund dieser gesetzlich normierten gesamtschuldnerischen Haftung sind sämtliche bestehenden und zukünftigen von der NRW.BANK begebenen Emissionen mit einer Solvabilitätsgewichtung von "Null" ausgestattet.

Mit einem jährlichen Emissionsvolumen von 20 Mrd Euro gehört die NRW.BANK zu den fünf größten Emittenten in Deutschland.

In Zukunft könnte die Bank durch die Einführung von Studiengebühren in NRW auch für die Öffentlichkeit noch präsenter werden. Die Landesregierung hat beschlossen ein gesodertes Kreditprogramm über die NRW.BANK anzubieten.

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel NRW.BANK aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels NRW.BANK verfügbar.

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