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Letzte Änderung für Artikel Cellitinnenkloster Dreifaltigkeit: 05.12.2005 12:21

Cellitinnenkloster Dreifaltigkeit

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Das Cellitinnenkloster Dreifaltigkeit gehört zu den historischen Klöstern der Stadt Köln. Die Ordensschwestern, welche es bewohnten, gehörten zur Ordensfamilie der Celliten und widmeten sich der Krankenpflege.

Geschichte

Im Jahre 1365 wurde aus dem Nachlass des Johann von Denandt ein Konvent fĂŒr acht Beginen gegrĂŒndet. Der Konvent war der Aufsicht des Kustos und Thesaurars der Stiftskirche St. Severin unterstellt. Die Gemeinschaft lebte in einem Haus auf der Achternstraße und nahm bereits nach kurzer Zeit einen starken Aufschwung. RĂ€umlich konnte die Gemeinschaft sich durch zahlreiche Schenkungen soweit ausdehnen, dass sie gut 16 Mitglieder hĂ€tte aufnehmen können. 1452 zĂ€hlte der Konvent 10 Mitglieder, welche zwar keiner bindenden Regel folgten, sich aber bereits stark zu einem Kloster zu entwickeln begannen. Kurz nach dem Jahre 1452, in welchem ein KarthĂ€user und ein Fraterherr als Superior und Visitator erscheinen, begann die förmliche Umwandlung des Konventes, denn Erzbischof Ruprecht von der Pfalz bestĂ€tigte am 12. Januar 1471 die im Jahre 1470 angenommene Regel des heiligen Augustinus und ermahnte sie, ihre GelĂŒbde nach dem Wortlaut ihrer Statuten zu halten. Weiterhin wurde ihnen die freie Wahl eines Beichtvaters gewĂ€hrt, welcher auch das Recht hatte, die dem Bischof vorbehaltenen Lossprechungen vorzunehmen. Der Prior des Kreuzherrenklosters wurde zum Visitator berufen. In den folgenden Jahren erfuhr das Kloster bedeutende rĂ€umliche Erweiterungen, so vereinigten sie sich 1478 mit dem benachbarten Tulenkonvent . Dieser wurde 1307 von einer Begine Namens Tula gegrĂŒndet und war fĂŒr 8 Beginen ausgerichtet. 1452 jedoch nur noch von 4 Beginen bewohnt, welche den Pfarrer von St. Severin zum Superior hatten, sollte der Konvent auf Beschluss des Stadtrates mit dem Denandtkonvent vereinigt werden. Dazu kam es jedoch nicht und die tatsĂ€chliche Vereinigung wurde auf Befehl der erzbischöflichen Behörde vollzogen. Am 16. April 1502 erhielt die Gemeinschaft, welche bereits vor 1487 einen eigenen Altar besaß, die kirchliche Erlaubnis zur Errichtung einer Kapelle mit einem Altare und einer Glocke, in welcher auch in den Zeiten des Interdiktes Gottesdienste bei verschlossener TĂŒr gehalten werden durften. Da die Schwestern sich allerdings nicht in der Lage sahen das Geld fĂŒr einen feststehenden Altar aufzubringen, erhielten sie im folgenden Jahre die VergĂŒnstigung, in ihrer Kapelle einen beweglichen Altar zu gebrauchen. Kurz darauf hatte sich jedoch die finanzielle Lage gebessert, so dass der Erzbischof bereits am 9. Juni 1504 den Altar zu Ehren der heiligsten Dreifaltigkeit, des heiligen Michael und anderer Heiligen weihen konnte. Doch schon bald genĂŒgte ihnen ihre Kapelle nicht mehr, so dass sie die Stadt um die Genehmigung zum Bau eines grĂ¶ĂŸeren Gotteshauses angingen. Diese erhielten sie am 17. Mai 1555 und bereits am 4. April 1557 weihte der Weihbischof Johannes die Kapelle mit drei AltĂ€ren zu Ehren der heiligsten Dreifaltigkeit, der Jungfrau Maria und der heiligen Anna.

Die Schwestern pflegten die Kranken in ihren HĂ€usern, nahmen diese aber gegen eine entsprechende VergĂŒtung auch in ihr Kloster auf, wo sie ihnen bis zum Tode beistanden. 1672 wurde durch die Erzbischöfliche Behörde in ihrer Kapelle ein Offizium eingerichtet, welches als Weihetitel galt. Der Offiziant, welcher durch die Behörde auf Vorschlag der Mutter ernannt wurde, war verpflichtet, jeden Mittwoch, Freitag und Samstag in der Klosterkirche die hl. Messe zu feiern. Das Einkommen beschrĂ€nkte sich auf 75 Thaler. 1760 wurde die vom Einsturz bedrohte Holzdecke der Kapelle wiederhergestellt, doch erlitt das KlostergebĂ€ude im Jahre 1784 durch Eisgang erhebliche SchĂ€den. Die Kapelle, welche einen Dachreiter besaß, hatte eine Breite von ungefĂ€hr 6 m, eine LĂ€nge von 15 m und lag mit der Giebelseite an der Straße zwischen dem Kloster von 13 m Breite und 18 m Tiefe und einem zugehörigen Zinshaus. Als die Französische Revolution ins Land brach, kam fĂŒr die im Jahre 1800 acht Schwestern zĂ€hlende Gemeinschaft das Ende. Nachdem die sechs Schwestern am 30. Juli 1802 zur Auflage bekamen, niemanden ohne schriftliche Anweisung der Verwaltungskommission der bĂŒrgerlichen HospitĂ€ler zur Pflege in ihr Haus aufzunehmen, wurde das Kloster am 3. September des genannten Jahres aufgehoben, und die zu zahlenden Pensionen an die Schwestern auf 3.300 Francs geschĂ€tzt. GlĂŒcklicherweise wurde der Beschluss jedoch noch vor seiner Vollstreckung zurĂŒckgezogen.

Nachdem die Gemeinschaft am 3. Juni 1822 ihren letzten Eintritt zu verzeichnen hatte, zĂ€hlte sie vier Jahre spĂ€ter acht Mitglieder, von denen zwei in den 30ern, drei in den 40ern und drei in den 70ern standen. Nicht nur personell sondern auch finanziell hatte das Kloster, das in diesem Jahr ĂŒber ein Einkommen von 734 Talern verfĂŒgte, schon einmal bessere Zeiten gesehen. Nachdem der Konvent seine GelĂŒbde noch einmal auf fĂŒnf Jahre abgelegt hatte, wurde das Kloster noch im selben Jahre aufgehoben, wobei die Schwestern bis 1828 ĂŒber ihre Zukunft in völliger Ungewissheit belassen wurden. Nachdem sie von ihrer Vereinigung mit den Schwestern des Klosters „Zur Zelle“ erfuhren, konnten sie am 24. November des gleichen Jahres in das ihnen zugewiesene Kloster der Karmelitinnen ĂŒbersiedeln.

Siehe auch: Cellitinnen

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Cellitinnenkloster Dreifaltigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Cellitinnenkloster Dreifaltigkeit verfügbar.

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