Verwaltungsgericht Schwerin
Das Verwaltungsgericht Schwerin ist eines von zwei Verwaltungsgerichten des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin hat seinen Sitz in Schwerin. Der Gerichtsbezirk umfasst gem. § 10 Abs. 2 Gerichtsstrukturgesetz das Gebiet der Landkreise Bad Doberan, Güstrow, Ludwigslust, Nordwestmecklenburg und Parchim sowie der kreisfreien Städte Rostock, Schwerin und Wismar. Das übrige Gebiet des Bundeslandes bildet den Bezirk des Verwaltungsgerichts Greifswald.
Instanzenzug
Das VG Schwerin ist dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern untergeordnet, das seinen Sitz in Greifswald hat.
Weblinks
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