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Letzte Änderung für Artikel SCHUFA: 18.02.2006 21:27

SCHUFA

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Die SCHUFA Holding AG (früher SCHUFA e. V. - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei , die von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der SCHUFA Holding AG ist Wiesbaden. Es gibt acht regionale SCHUFA-Gesellschaften. Geschäftzweck der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der SCHUFA trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die SCHUFA ist im Besitz von 362 Millionen Einzeldaten von 62 Millionen natürlichen Personen. Es sind 701 Mitarbeiter bei der SCHUFA beschäftigt (Stand: Ende 2004).

Inhaltsverzeichnis

Anteilseigner an der SCHUFA Holding AG

  • 33,0 % Spezialkreditinstitute
  • 24,6 % Sparkassen
  • 19,6 % Privatbanken
  • 7,7 % Genossenschaftsbanken
  • 15,4 % Handel und Andere

Beteiligungen der SCHUFA Holding AG

  • Insiders GmbH (Softwarehaus in Mainz) 89,4 %
  • Invest Solutions GmbH 24,8 %
  • KSV Kreditschutz-Vereinigung (operatives Geschäft zum 31. Dezember 2002 eingestellt - davor 90 % Beteiligung)

Entwicklung der SCHUFA

Dr. Walter Meyer, Prokurist beim Stromanbieter BEWAG in Berlin, sein Bruder, der Rechtsanwalt Dr. Kurt Meyer und Dr. Robert Kauffmann gründen 1927 die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung in Berlin. In der Folge entstehen 13 weitere regionale SCHUFA-Gesellschaften in ganz Deutschland. 1952 wird die BUNDES-SCHUFA e.V. von den 13 nach dem Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland wiedererstandenen Regionalgesellschaften gegründet.

In den 1970ern wird die Schufa-Kartei auf EDV umgestellt und fällt unter das 1977 beschlossene Bundesdatenschutzgesetz . Auf Initiative des Berliner Verbraucherschutzvereins erlässt der Bundesgerichtshof 1985 das " SCHUFA-Urteil ", wonach sich die Kunden mit der Übermittlung ihrer Daten an die SCHUFA einverstanden erklären müssen ( SCHUFA-Klausel ).

Im Jahr 2000 wird die Bundes-Schufa e.V. umgewandelt in die SCHUFA-HOLDING AG, und 2002 werden die Anteile der acht Regionalgesellschaften auf die SCHUFA HOLDING AG übertragen.

Gespeicherte Daten

Die SCHUFA ermittelt nicht selbst Daten. Vertragspartner der SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die Schufa liefern. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen ( Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte).

Neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften speichert die SCHUFA Positivmerkmale (Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen) und Negativmerkmale (Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen). Positivmerkmale dürfen der Schufa nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden (SCHUFA-Klausel). Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt werden.

Positivmerkmale:

  • Kontoanträge und Daten über Girokonten
  • Ausgegebene Kreditkarten
  • Kreditanträge und Daten über Kredite
  • Leasing geschäfte
  • Bürgschaften

Negativmerkmale:

  • Gemahnte, aber unbezahlte und nicht bestrittene Forderungen
  • Mahnbescheide
  • Vollstreckungsmaßnahmen
  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus Schuldnerverzeichnis)
  • Beantragung/Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Scheckkartenmissbrauch
  • Scheckrückgabe mangels Deckung
  • Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
  • Kündigung von Konsumentenkrediten wegen Zahlungsverzugs mit mindestens zwei Raten

Die Höhe des Einkommens wird nicht gespeichert.

Geschäftspartner der SCHUFA, Datenweitergabe, Eigenauskunft und Scoring

Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:

  • A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften), erhalten Positiv- und Negativmerkmale.
  • B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel, E-Commerce , Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren) erhalten Negativmerkmale. Die SCHUFA erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung.
  • F-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten (auch von Verbrauchern, die keine SCHUFA-Klausel unterschrieben haben und von denen keine Negativmerkmale gespeichert sind.

Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Ebay- Accounts . Die Reemtsma - Zigarettenfabrik , sowie verschiedene Auktionshäuser und Freemail -Anbieter setzen ein Altersverifizierungssystem der Schufa ein.

Seit dem 1. November 2005 bietet SCHUFA zusätzlich ein Altersverifizierungssytem an, welches von der KJM genehmigt und anerkannt worden ist. Damit entfällt für den Bezug von Produkten, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen, (zum Beispiel hochprozentiger Alkohol oder DVDs) das aufwendige PostIdent-Verfahren. Die Zustellung dieser Produkte erfolgt immer eigenhändig an den als erwachsen Identifizierten persönlich. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährigen Artikel zugestellt werden, die für sie nicht erlaubt sind.

Laut Geschäftsbericht (2002) erhalten etwa 2.000 Vertragspartner aus dem Bereich Banken A-Daten (Positiv- und Negativmerkmale). Marktabdeckung ist hier nahe 100 % bei Privatbanken und zwischen 85 und 90 % bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ca. 2.500 Vertragspartner aus dem Bereich Nicht-Banken erhalten B-Daten (Negativmerkmale). Empfänger sind auch externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe und interne SCHUFA-Stellen.

Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der SCHUFA über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die SCHUFA-Geschäftstellen Auskunft, allerdings nur mündlich. Die Eigenauskunft kostet gegenwärtig 7,60 Euro.

Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden.

Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score -Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 1.000, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. In den Score-Wert gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein. Da der Score-Wert sich relativ häufig ändert und nicht gespeichert wird, ist er nicht in der regulären Eigenauskunft erhalten. Die Ermittlung eines aktuellen Scores kann aber mit der Eigenauskunft beantragt werden.

Kritik an der SCHUFA

Die SCHUFA nimmt unter den Auskunfteien durch ihre Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und durch den Umfang ihrer Daten - der daher rührt, dass es in Deutschland nur schwer möglich ist, ein Bankkonto ohne Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel zu erhalten - eine herausgehobene Stellung ein. Bei Guthabenkonten gibt es keine Verpflichtung, die SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Solche Guthabenkonten werden zum Beispiel vom Sparkassenverbund, wegen deren Kontrahierungszwang , angeboten. Begründet wird das "SCHUFA-System" mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird.

Kritik an der SCHUFA kommt vor allem von Verbraucherschutzverbänden und Datenschützern.

Kritisiert wird:

  • Unzulässige Gefälligkeitsabfragen von SCHUFA-Daten z. B. durch einen bei einem SCHUFA-Vertragspartner beschäftigten Bekannten sind nicht zuverlässig zu verhindern. So berichtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem 24. Tätigkeitsbericht über einen Fall, bei dem ein Geschäftmann letztendlich über eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welche Vertragpartner der SCHUFA ist, unberechtigterweise SCHUFA-Daten erhielt.
  • Die Berechnung des Scoring-Wertes ist undurchsichtig und wird von der SCHUFA nicht offengelegt, und der Score-Wert ist in der Eigenauskunft nicht enthalten; bis vor Kurzem ist bereits das alleinige Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring eingeflossen; nach massiven Protesten stellte die SCHUFA diese Praxis mittlerweile ein. Jeder Verbraucher kann bei der SCHUFA die Scoreübermittlung zu seiner Person untersagen. Wahrscheinlich wird dieser Antrag von den Vertragspartnern der SCHUFA dann jedoch negativ gewertet.
  • Die Rechtmäßigkeit des Entgelts der schriftlichen Eigenauskunft in Höhe von 7,60 € wird von manchen Verbraucherschützern angezweifelt. Tatsächlich verurteilte das Landgericht Berlin die SCHUFA ( Az .: 14 O 417/97; Urteil v. 14. Januar 1999), an einen Kläger 6 € zurückzuzahlen, da das Entgelt für die Eigenauskunft laut § 34 Abs. 5 BDSG nur die tatsächlich anfallenden Kosten abdecken darf. Die mündliche Eigenauskunft ist zwar kostenlos, aber nur an den in wenigen größeren Städten vorhandenen SCHUFA-Geschäftsstellen erhältlich.
  • Angesichts der Bestrebungen der SCHUFA, sich neue Geschäftsfelder im Bereich Wohnungswirtschaft, Versicherungswirtschaft und Inkassounternehmen zu erschließen, warnten der Bundesdatenschutzbeauftragte und einige Landesdatenschutzbeauftragte in einer gemeinsamen Presseerklärung (15. Mai 2003) vor einer Entwicklung der SCHUFA zu einer privatwirtschaftlich organisierten Zentraldatei . Laut Presseerklärung führt jede weitere Datenquelle "zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil des betroffenen Menschen." Die gläserne Bürgerin und der gläserne Bürger würden damit Realität.

Literatur

  • G. Michael Beckhusen: Der Datenumgang innerhalb des Kreditinformationssystems SCHUFA. Unter besonderer Berücksichtigung des Scoring-Verfahrens ASS und der Betroffenenrechte. 1. Auflage. Nomos Verlag, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0994-X

Weblinks

Wikipedia

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