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Letzte Änderung für Artikel Deutsche Justiz-Gewerkschaft: 26.01.2006 17:30

Deutsche Justiz-Gewerkschaft

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DJG

Deutsche Justiz-Gewerkschaft
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Vereinsdaten
Anschrift: Deutsche Justiz-Gewerkschaft

Sievekingplatz 1, GK 635
20355 Hamburg
Telefon: 040 / 822 99 768
Telefax: 040 / 42 79 43 267

Verbände: 16 Landesverbände
Mitglieder: unbekannt
Bundesvorstand
Vorsitzende: Elke Koch
stv.Vorsitzender: Andreas Reinisch
stv.Vorsitzende: Anke Freitag
Internet
Website: www.deutsche-justiz-gewerkschaft.de
E-Mail: info@deutsche-justiz-gewerkschaft.de


DJG - Deutsche Justiz-Gewerkschaft - das ist die Gewerkschaft für den Justizdienst. In ihr sind Angestellte, Arbeiter und Beamte des öffentlichen Dienstes organisiert. Die Mitglieder der DJG kommen aus den Gerichten sowie aus den Staatsanwaltschaften . Die DJG beschränkt sich in der gewerkschaftlichen Interessenvertretung nicht nur auf eine Gruppe. Sie unterstützt das Nebeneinander aller drei Statusgruppen. Das unterscheidet sie wiederum von der ver.di Gewerkschaft. Diese organisiert zwar Beamte, gleichzeitig will sie jedoch die Inhalte des Berufsbeamtentums so verändern, dass damit de facto das Berufsbeamtentum selbst abgeschafft wird. Die solidarische Einheit von Angestellten, Arbeitern und Beamten bildet nach Auffassung der DJG die einzig sinnvolle Basis, den öffentlichen Dienst wirksam zu vertreten. Dass dabei wegen der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für die einzelnen Gruppen manchmal unterschiedliche Wege gegangen werden müssen, empfindet sie nicht als Mangel, sondern eher als eine Stärkung ihrer Gewerkschaftsarbeit. Wenn der eine Weg nicht zum Ziel führt, versucht sie es mit dem anderen. So ist es schon eine allgemein bekannte Gewohnheit, dass lineare Einkommensverbesserungen zwischen den Tarifpartnern - nach Streik oder Streikandrohung - für Arbeiter und Angestellte ausgehandelt und dann durch Gesetz auf Beamte übertragen wurden. Strukturelle Verbesserungen - z. B. bei den Tarifklassen im Ortszuschlag, bei der Einstufung bestimmter Berufsgruppen oder die Einführung von Leistungszulagen und -prämien - wurden jedoch fast immer zunächst für die Beamte erreicht und dann auf die Arbeitnehmer übertragen. Leider ist der Gesetzgeber in letzter Zeit von diesem alten Grundsatz abgewichen. Die DJG setzt sich aber dafür ein, dass der Gleichklang wieder hergestellt wird.

Die DJG sind eine Fachgewerkschaft, die speziell dem öffentlichen Dienst verpflichtet ist. Ihre gewerkschaftlichen Ziele und Forderungen konzentrieren sich deshalb schwerpunktmäßig auf den öffentlichen Dienst. Seit 2004 hat sie sich aber auch dem privatisierten Bereich geöffnet.

Weblink

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Deutsche Justiz-Gewerkschaft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Deutsche Justiz-Gewerkschaft verfügbar.

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