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Letzte Änderung für Artikel Obodriten (Adel): 20.01.2006 12:44

Obodriten (Adel)

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Die Obodriten (auch Abodriten), eigentlich ein elbslawischer Stammesverband, brachte die gleichnamige Dynastie der Herzöge zu Mecklenburg, dann Großherzöge zu Mecklenburg hervor (siehe Abodriten (Volk)). Sie waren - wenn man einmal vom Greifengeschlecht , der Dynastie der Herzöge von Pommern und den schlesichen Piasten absieht - die einzigen Fürsten im Deutschen Reich, die von heidnischen slawischen Königen abstammten und in ununterbrochener Folge herrschten. Seit 1167 in sächsischer Lehnsabhängigkeit wurden sie 1348 Reichsfürsten und regierten den mecklenburgischen Gesamtstaat fast tausend Jahre bis 1918 .

Die Mecklenburg (Michelenburg) bei Wismar wurde 1256 als Fürstensitz von Wismar abgelöst.

Die mecklenburgische Landesgeschichte ist gekennzeichnet durch wiederholte dynastische Landesteilungen, wobei die einzelnen Teillande bis 1918 stets nur beschränkt autonome Glieder des mecklenburgischen Gesamtstaates blieben:

1229 erste Hauptlandesteilung in vier Teilherrschaften:

  • Mecklenburg
  • Parchim (bis 1316)
  • Werle (bis 1436)
  • Rostock (bis 1314)

1352 zweite Hauptlandesteilung in zwei Teilherrschaften (1628-1631 unter Wallenstein zeitweilig vereinigt):

1611 Landesteilung in zwei Teilherrschaften:

1701 dritte Hauptlandesteilung in zwei Teilherrschaften:

1815 empfingen beide mecklenburgischen Regenten auf dem Wiener Kongreß gemeinsam eine Titelaufbesserung zu Großherzögen zu Mecklenburg. Beide Landesteile wurden fortan als (Teil-) Großherzogtümer bezeichnet.

Als Adolf Friedrich VI. , der letzte Großherzog zu Mecklenburg-Strelitz, 1918 kurz vor dem Ende der Monarchie Selbstmord beging, übernahm der Schweriner Großherzog Friedrich Franz IV. die Verweserschaft über den Landesteil Mecklenburg-Strelitz (Herzog Karl Michael zu Mecklenburg-Strelitz, siehe unten, war seit 1914 russischer Untertan ) und dankte schließlich am 14. November 1918 für beide Mecklenburg ab. Die vormaligen Landesteile behielten 1918/19 - nun als Freistaaten/Republiken - den Status von Ländern des Deutschen Reiches.

Das ehemalige mecklenburgische Fürstengeschlecht ist inzwischen auch fürstenrechtlich im thronfolgeberechtigten Mannesstamm erloschen, die Familie ist indessen nicht erloschen und wird von den Nachkommen des Herzogs Georg Alexander zu Mecklenburg-Strelitz (* Remplin, 1859 , † 1909 , Sankt Petersburg , Sohn des Herzogs Georg (* 1824 , † 1876 ) und der russischen Großfürstin Katharina Michailowna (* 1827 , † 1894 )weitergeführt. Dieser heiratete 1890 in unebenbürtiger Ehe die russische Adlige Natalia Fjodorowna Wanljarska (* 1858 , † 1921 ), die für sich und ihre Kinder den mecklenburgischen Titel der Grafen von Carlow erhielt. Georg Graf von Carlow, Sohn des obigen Paares und seine Kinder Georg und Helene wurden 1928 vom letzten thronberechtigten Vertreter der Linie Strelitz, seinem Onkel Herzog Karl Michael adoptiert. Die Nachkommen Georgs tragen den gerichtlich bestätigten Titel Herzog zu Mecklenburg, Graf von Carlow.

Literatur

  • Almanach de Gotha, Gotha 1936

siehe auch:

  • Adel
  • Genealogisches Handbuch des Adels

Wikipedia

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