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Letzte Änderung für Artikel Notopfer Berlin: 16.01.2006 20:33

Notopfer Berlin

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Nach dem Ende der Berlin-Blockade und der Luftbrücke ( 26. Juni 1948 - 11. Mai 1949 ) verabschiedete der Deutsche Bundestag am 9. Dezember 1949 - als eines der allerersten Gesetze überhaupt - das "Gesetz zur Erhebung einer Abgabe Notopfer Berlin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland". Danach musste auf jeden innerdeutschen Brief (außer von und nach West-Berlin und auch nicht in die DDR) zusätzlich zum normalen Porto (von damals 20 Pfg. für einen Standardbrief) eine Steuermarke, das sog. "Notopfer", geklebt werden. Diese zwei Pfennig sollten der durch die Berlin-Blockade in wirtschaftliche Not geratenen Westberliner Bevölkerung zugute kommen. Dieses Gesetz war bis 1956 in Kraft.

Am Anfang dieser Zeit wurden die Marken noch mit der Schere vom Bogen abgeschnitten, die Perforierung gab es erst später. Auch unterscheiden Briefmarkensammler die verschiedenen Versionen der Marken, die sich durch kleine Abweichungen in der Typographie unterscheiden.

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