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Letzte Änderung für Artikel Landteilung (Appenzell): 03.10.2005 06:50

Landteilung (Appenzell)

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Im Zusammenhang mit den beiden Schweizer Halbkantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden ist mit Landteilung die Aufteilung des frĂŒherern Kantons Appenzell ("Land Appenzell") in einen reformierten und einen katholischen Halbkanton um 1597 gemeint.

Im frĂŒhen 16. Jahrhundert fand die Reformation im damaligen Kanton Appenzell erste AnhĂ€nger, vor allem in den westlichen und nördlichen Gebieten des Kantons ("Ă€ußere Rhoden "). Auf eine kantonsweite EinfĂŒhrung des neuen Glaubens konnte man sich jedoch nicht einigen. Nach einem Landsgemeindebeschluss von 1525 wurde in jeder Kirchhöri (Kirchgemeinde) ĂŒber ihre kĂŒnftige Konfession abgestimmt. Die unterlegene Minderheit musste auf Verlangen der Mehrheit die Kirchhöri verlassen, hatte jedoch das Recht, sich in einer Kirchhöri ihrer Konfession niederzulassen. In einigen Kirchhören wurden aber auch weiterhin beide Konfessionen geduldet (darunter im Hauptort Appenzell ).

Der so entstandene paritĂ€tische Kanton hatte Bestand, bis im Zuge der Gegenreformation die beim alten Glauben verbliebene Minderheit im SĂŒdosten des Kantons ("innere Rhoden") ihre Rekatholisierungsversuche forcierten (MilitĂ€rbĂŒndnis mit Spanien, Kapuziner in Appenzell). Indem die Katholiken im Hauptort Appenzell die Reformierten aufforderten, entweder ihren Glauben aufzugeben oder wegzuziehen, versuchten sie, die Reformierten von der Regierungsgewalt auszuschliessen (nach Gesetz waren sie dazu berechtigt).

Die Àusseren Rhoden stimmten an einer ausserordentlichen Landgemeinde von 1597 einer Landteilung zu, die Kirchhöri Appenzell ein paar Wochen spÀter. Unter Vermittlung von Schiedsrichtern aus anderen Kantonen kam schliesslich im Herbst 1597 der Landteilungsbrief zustande, der die Aufteilung des Kantons in zwei Halbkantone besiegelte: das reformierte Appenzell Ausserrhoden ("Land Appenzell der Usseren Rhoden") und das katholische Appenzell Innerrhoden.

Damit war der konfessionelle Friede nachhaltig gesichert.

Verlauf der Grenze

Der Grenzverlauf wurde nach konfessionellen Kriterien bestimmt. Mehrheitlich fiel die neu entstandene Kantonsgrenze mit der Grenze einer Rhode zusammen (die meisten Rhoden wurden spÀter zu gleichnamigen Gemeinden). In einigen FÀllen wurden die Höfe nach der Konfession ihrer Besitzerfamilien zugeordnet (Trogen, Oberegg). In Oberegg wurde die Teilung nicht geografisch festgelegt. Je nach Konfession ihrer gegenwÀrtigen Besitzers wurden die Höfe zu Ausserrhoden bzw. zu Innerrhoden gerechnet (ein Besitzerwechsel konnte also einen Kantonswechsel bedeuten). Dieses kuriose System wurde schrittweise vereinfacht. Aber erst, als der junge Schweizerische Bundesstaat 1870 eine KlÀrung forderte, wurde die heutige Lösung durchgesetzt. Seither gehört ganz Oberegg zu Innerrhoden und bildet eine Exklave in Ausserrhoder Gebiet.

Die GrundstĂŒcke der Klöster auf eigentlich ausserrhodischem Boden, wie etwa des Klosters Wonnenstein, wurden ebenfalls Innerrhoden zugeteilt.

Wiedervereinigung?

Bereits im Landteilungsbrief von 1597 wurde eine spÀtere Wiedervereinigung angesprochen ("so lang es inen zu beiden theilen gefellig ist"). Die Frage der Wiedervereinigung wird immer wieder aufgeworfen - mit Vorliebe anlÀsslich gemeinsamer Feiern. Man ist sich in Ausser- und Innerrhoden jedoch grösstenteils einig, dass eine Wiedervereinigung kurz- und mittelfristig nicht sinnvoll ist. Ein Grund ist, dass die MentalitÀten als sehr unterschiedlich empfunden werden. Hingegen wird in vielen Bereichen eine engere Zusammenarbeit angestrebt.

Weblinks

Wikipedia

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