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Letzte Änderung für Artikel Sonntagsruhe: 24.11.2005 00:10

Sonntagsruhe

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Sonntagsruhe ist die gesetzlich geschützte Ruhe am arbeitsfreien Sonntag .

U.a. Eduard Taaffe und Maximilian Aichern setzten sich dafür ein.

In vormodernen Gesellschaften bedeutete die Sonntagsruhe, dass am Sonntag die Arbeit aus religiösen Gründen auf ein Mindestmaß reduziert wurde; eigentlicher Zweck die Sonntagsheiligung war der Besuch der Heiligen Messe.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts zerbrach diese Alltagsordnung. Der Sonntag wurde vor allem in der zweiten Hälfte zunehmend zum Arbeitstag. Der Staat begann nun im Rahmen sozialpolitischer Gesetzgebung die Sonntagsarbeit zu begrenzen.

Dies galt zunächst für das Gewerbe. Hier brachte die Gewerbeordnungsnovelle von 01.06.1891 ein grundsätzliches Verbot, von dem allerdings zahlreiche Gewerbe ausgenommen war. Die Sonntagsarbeit im Handel in "offenen Verkaufsstellen" wurde auf fünf Stunden begrenzt, doch gab es für den Handel mit frischen Lebensmitteln umfangreiche Ausnahmen. Der Einzelhandel wurde seither zum eigentlichen Feld der Auseinandersetzung um die Sonntagsruhe.

Sie wurde erst mit dem Ladenschlussgesetz von 1956 verbindlich festgeschrieben. Seit den 1980er Jahren wurde diese Situation vor allem seitens der F.D.P., Teilen der CDU/CSU sowie der großen Einzelhandelsunternehmen in Frage gestellt. Aufweichungen der Sonntagsruhe waren die Folge.

Literatur

  • Uwe Spiekermann: Freier Konsum und soziale Verantwortung. Zur Geschichte des Ladenschlusses in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, in: Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 49, 2004, S. 26-44.

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