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Letzte Änderung für Artikel Treibsatz: 02.01.2006 07:13

Treibsatz

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Als Treibsatz bezeichnet man einen fertig konfektionierter Antrieb für Modellraketen. Treibsätze für Modellraketen bestehen stets aus einer Treibladung und meist auch aus einer Verzögerungsladung und einer Ausstoßladung. Als Treibstoff kommt im Regelfall bei kleineren Treibsätzen Schwarzpulver zum Einsatz. Bei größeren Treibsätzen wird ein wesentlich modernerer und leistungsfähigerer Composite Treibstoff verwendet. Die Treibladung, die aus Sicherheitsgründen in der Regel elektrisch gezündet wird, übernimmt die Funktion der Beschleunigung der Modellrakete. Ist die Treibladung verbrannt, so fängt die Verzögerungsladung an zu brennen. Sie übernimmt keine Antriebsfunktion, ermöglicht aber durch ihre Rauchladung das Modell besser zu verfolgen. Nach Abbrand der Verzögerungsladung zündet die Ausstoßladung. Diese Ladung stößt das Bergungssystem nach vorne durch den Raketenkörper aus.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliches

In Deutschland dürfen nach dem Sprengstoffgesetz nur von der BAM freigegebene Treibsätze verwendet werden. Feuerwerksraketen dürfen – trotz ihrer konstruktiven Ähnlichkeit – nicht für den Antrieb von Modellraketen verwendet werden. In Deutschland dürfen (für Personen über 18 Jahre frei verkäufliche) Treibsätze maximal 20 Gramm Treibladung besitzen. Für den Erwerb stärkerer Treibsätze ist eine entsprechende Lizenz, der T2-Schein nötig. Dieser Schein ist in Deutschland auch nötig, um Modellraketen mit mehreren Stufen oder gebündelten Treibsätzen legal starten zu dürfen.

Im Ausland, insbesondere in der Schweiz, Polen und den USA dürfen zum Teil Treibsätze mit wesentlich größeren Ladungen frei verkauft und ohne entsprechende staatliche Genehmigung verwendet werden. Auch ist dort für den Start von Modellraketen mit mehreren Stufen oder gebündelten Treibsätzen unterhalb einer bestimmten Treibstoffmasse keine besondere staatliche Lizenz nötig. Stattdessen setzt man auf Selbstregulierung innerhalb der lokalen Modellraketen-Organisationen durch sogenannte High-Power-Zertifizierungssysteme, bei welchen der Zugang zu größeren Triebwerken über ein mehrstufiges Prüfungs- und Zertifizierungssystem erfolgt. Allerdings ist auch in diesen Ländern ohne entsprechende Lizenz, die Eigenanfertigung von Treibsätzen verboten.

Erlaubnis nach § 27 SprengG – Der „T2-Schein“

Je nach abgelegter PrĂĽfung und daraus resultierenden Eintragungen im entsprechenden Schein, dĂĽrfen mit einer Erlaubsnis nach § 27 in Deutschland verschiedene pyrotechnische Gegenstände der Klasse T2 (Treibsätze fĂĽr technische Zwecke mit mehr als 20 Gramm Treibstoffgewicht) sowie Schwarzpulver erworben werden. Auch um bei Modellraketen Treibsätze zu bĂĽndeln oder mehrstufig zu fliegen ist dieser Schein notwendig.

Ein Erlaubnisschein nach § 27 berechtigt normalerweise nicht zur Herstellung von pyrotechnischen Gegenständen, Treibstoffmischungen oder Sprengstoffen und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit mehr als 20 Gramm Effektladung, sofern diese Handlungen nicht dort explizit eingetragen sind.

Um den „T2-Schein“ zu erhalten, muss man mindestens 21 Jahre alt sein (in Ausnahmefällen 18 Jahre), körperlich dazu geeignet sein, Zuverlässigkeit besitzen (das heißt, frei von einschlägigen Vorstrafen sein) und eine entsprechende Prüfung beim Gewerbeaufsichtsamt oder einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger erfolgreich abgelegt haben.

Bezeichnungen

Es gibt verschiedene Typen für Treibsätze. Bei Modellraketenantrieben werden diese in einer Kombination aus Ziffern und Buchstaben bezeichnet. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

Buchstabe 
Er bezeichnet den spezifischen Impuls des Treibsatzes wie folgt:
½ A
0,625 Ns–1,25 Ns
1,26 Ns–2,5 Ns
2,51 Ns–5 Ns
5,01 Ns–10 Ns
10,01 Ns–20 Ns
20,01 Ns–40 Ns
40,01 Ns–80 Ns
80,01 Ns–160 Ns
Im Raketenmodellbau sind derzeit Triebwerke bis zur Kategorie N (bis 20480 Ns) erhältlich. In Deutschland sind allerdings wegen der maximal zulässigen Treibladung von 20 Gramm fĂĽr frei verkäufliche Treibsätze keine Modellraketentreibsätze oberhalb der Kategorie D erhältlich.
Zahl 
Sie bezeichnet den mittleren Schub in Newton
zweite Zahl (nach dem Bindestrich) 
Verzögerungszeit zwischen Ende des Abbrandes der Treibladung und Zündung der Verzögerungsladung in Sekunden. Diese Angabe ist wichtig, da bei einer zu langen Verzögerungszeit unter Umständen das Modell schon vor dem Öffnen des Fallschirms aufschlagen kann oder bei zu kurzer Verzögerungszeit nicht die optimale Höhe erreicht.

Ein G64-7 hat demzufolge zwischen 80 und 160 Ns Impuls, 64 N durchschnittlischen Schub und nach Brennschluss eine Freiflugphase von 7 Sekunden, bevor der Fallschirm ausgestoĂźen wird.

Grundsätzlich sollte man für den Einsatz in Raketenmodellen möglichst nur die vom Hersteller empfohlenen Treibsätze verwenden, da sonst das Modell abstürzen kann. Die in Deutschland am häufigsten für den Antrieb von Modellraketen verwendeten Raketentreibsätze sind Treibsätze der Kategorien C und D.

Treibsätze von Feuerwerksraketen entsprechen in ihrer Stärke etwa Treibsätzen der Kategorie A bis C. Allerdings zeigen sie große Streuungen in ihren Daten. Im Unterschied zu Modellraketentreibsätzen gibt es bei Treibsätzen von Feuerwerksraketen keine Verzögerungs- und Ausstoßladungen im eigentlichen Sinn. Der Treibsatz zündet, nachdem er ausgebrannt ist, unmittelbar den in der Spitze befindlichen Effektsatz, der meist aus pulverisierten Schwarzpulver oder in Form von in kleinen Kugeln gepreßten Schwarzpulver besteht.

Siehe auch: Modellraketen, Feuerwerk

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Treibsatz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Treibsatz verfügbar.

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