Eigenjagd
Eigenjagd oder Eigenjagdbezirk nennt man alle zusammenhängenden landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundstücke, die einer Person oder Personengemeinschaft gehören und - zusammen - eine bestimmte Mindestgröße (z. B. 75 Hektar) erreichen. Wenn der Grundeigentümer die öffentlich-rechtliche Voraussetzung für die Jagd, den Jagdschein, besitzt, kann er in seinem Eigenjagdbezirk jagen. Ansonsten kann er den Eigenjagdbezirk an einen Jäger verpachten.
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