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Letzte Änderung für Artikel Tierärztekammer: 17.01.2005 01:58

Tierärztekammer

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Die Tierärztekammern oder Landestierärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie ordnen die Belange der Tierärzte im freien (niedergelassenen) Beruf und ihre Ausbildungsfragen.

In Deutschland führt jedes Bundesland eine eigene Tierärztekammer. Einzige Ausnahme hiervon ist Nordrhein-Westfalen: Hier bestehen die Kammer aus der TÄK Westfalen-Lippe und TÄK Nordrhein. Jeder in der kurativen Praxis tätige Tierarzt ist Pflichtmitglied in der für seinen Tätigkeitsbereich zuständigen Landeskammer.

Hauptaufgaben der Tierärztekammern sind:

  • Erstellung der Berufsordnung
  • Ãœberwachung der Tierärzte in Bezug auf Standesrecht
  • Schlichtung von Steitigkeiten zwischen Tierärzten und Tierbesitzern
  • Ãœberwachung der Ausbildung zur Tierarzthelferin
  • Anerkennung von Fachtierarztbezeichnungen, Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen bei Tierärzten
  • Ãœberwachung der Einhaltung der tierärztlichen Gebührenordnung
  • Begehung und Zulassung von Tierärztliche Kliniken .

Zusammenschluss der Tierärztekammern erfolgt in der Bundestierärztekammer e.V. Monatliches Mitteilungszeitschrift: Deutsches Tierärzteblatt

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