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Letzte Änderung für Artikel Einschläferung: 19.11.2005 05:18

Einschläferung

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Eine Einschläferung ( Euthanasie ) bezeichnet die schmerzlose Tötung von Tieren. Diese Handlung wird von einem Tierarzt vorgenommen und erfolgt normalerweise durch die Injektion eines Tötungsmittels.

Laut Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren nicht ohne zwingende Notwendigkeit gestattet. Eine solche ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet. Die Einschläferung kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden.

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