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Letzte Änderung für Artikel Rosstäuscher: 04.12.2005 19:09

Rosstäuscher

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Der Begriff Rosstäuscher wird für gewöhnlich auf Pferdehändler angewandt, die die Eigenschaften (optische, physische und auch charakterliche) ihrer Ware mit diversen Tricks und Kniffen, die nicht unbedingt illegal seien müssen, in einem besseren Licht darzustellen versuchen. Das Ganze dient meist dazu, den Käufer finanziell zu übervorteilen.

Hier nun einige Beispiele aus der hohen Kunst der Rosstäuscherei. Das bekannteste ist wohl der berühmte Pfeffer im Arsch, aber es gibt noch viele andere. Man färbt z.B. Pferden die Mähne oder das Fell, um das Alter zu kaschieren oder über optische Mängel hinweg zu täuschen. Man verschließt Schadstellen an den Hufen mit geeigneten Materialien. Man verändert sogar das Gebiss der Tiere und beschneidet ihnen die Ohren und den Schwanz, um sie jünger wirken zu lassen.

Mit den Methoden der modernen Tiermedizin kann man beispielsweise kurzfristige Leistungssteigerungen hervorrufen oder aber mit Schmerzmitteln von etwaigen Verletzungen oder Erkrankungen des Tieres ablenken.

Es gibt sogar psychologische Methoden der Rosstäuscherei: Man konditioniert ein Pferd darauf, dass ein bestimmtes Geräusch oder Licht ein spezielles Verhalten (bestimmte Körperhaltung) zur Folge hat oder es droht Strafe. Beim Anbieten auf dem Pferdemarkt wird das Geräusch unauffällig erzeugt und verbessert z.B. die Körperhaltung des Tieres.

Aber es gab früher auch Fälle, bei denen man versuchte, ein Pferd als schlecht oder krank erscheinen zu lassen, dann nämlich wenn eine Beschlagnahme durch die Obrigkeit oder das Militär drohte. Den Tieren wurden Schmerzen zugefügt, die ein Lahmen oder Störrigkeit verursachten. Ein Nagel an der richtigen Stelle im Huf zum Beispiel verursachte Druckschmerz und das Tier humpelte aus dem Stall, wenn überhaupt.

Die Rosstäuscherei wurde in Deutschland im Zuge der EU-Harmonisierung erschwert, als am 1. Januar 2002 ein Gesetz Gültigkeit erlangte, nachdem Tiere als Sachgegenstand einer Gewährleistung von zwei Jahren unterliegen. Bis dahin war eine Rückabwicklung des Kaufs praktisch nur innerhalb 14 Tagen bei einem vorliegenden Hauptmangel möglich.

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