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Letzte Änderung für Artikel Sendeanlagenabgabe: 25.01.2006 20:13

Sendeanlagenabgabe

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Die Sendeanlagenabgabe (ugs. Handymastensteuer) ist eine geplante Steuer des Landes Niederösterreich, mit der jeder Mobilfunksendemast besteuert werden soll. Sie soll ab 2006 im gesamten Bundesland gelten.

Beschlossen wurde sie im Frühjahr 2005 von der niederösterreichischen ÖVP und SPÖ gemeinsam. Nach diesem Gesetz soll pro Sendeanlage ein Betrag zwischen 7.000 und 21.000 EUR jährlich fällig sein. Ausgenommen sind Sendeanlagen, die auf öffentlichem Gut stehen oder weniger als 4 Watt Sendeleistung haben.

Die Steuer soll eine Eindämmung der Anzahl von Sendemasten bewirken. Derzeit errichtet jeder Mobilfunkbetreiber bevorzugt eigene Standorte, wogegen weder die Landesregierung noch die einzelnen Gemeinden Einspruchsmöglichkeiten haben. Durch die Steuer soll wirtschaftlicher Druck auf die Netzbetreiber ausgeübt werden, eine größere Anzahl von Sendeanlagen gemeinsam zu betreiben (Site-Sharing). Die Netzbetreiber halten technische Gründe dagegen: Da die Funknetze in den Jahren zuvor unabhängig voneinander errichtet wurden und gewachsen sind, und die Sender damit örtlich unterschiedliche Zielgebiete zu versorgen haben, sind die Senderstandorte nicht an jedem Ort für Sharing geeignet. Wo es funktechnisch sinnvoll erscheint, werden schon seit längerem gemeinsame Standorte errichtet.

Der Vizekanzler Hubert Gorbach kündigte vorerst an, dass das BZÖ auf Bundesebene einen Einspruch erheben würde. Nachdem die Bundesregierung nicht einheitlicher Meinung war, verstrich die Einspruchsfrist ohne das ein Veto eingelegt wurde. Auch die Bundesländer Salzburg , Burgenland und Vorarlberg überlegen nun, eine Steuer in dieser Form einzuheben. Von Seiten der EU sind bereits Vorbehalte angemeldet worden.

Kritiker sind der Meinung, dass diese Steuer nichts an der Situation ändern werde. Man rechnet damit, dass nur die Tarife angehoben werden und das dies einen Wettbewerbsnachteil für Niederösterreich schaffen wird. Außerdem diene die Steuer in erster Linie nicht tatsächlich einer Regulierung, sondern zur Geldbeschaffung für das Landesbudget. (Nach vorläufigen Berechnungen wird sie etwa 45 Millionen EUR in die Landeskassa bringen.) Zudem würde die elektromagnetische Emission auf Masten, die von mehreren Betreibern verwendet werden, an jeweils einem Punkt konzentriert werden, da ja auch an gemeinsam genutzten Standorten jeder Netzbetreiber seine eigene BTS betreiben muss.

Da auf der anderen Seite viele Menschen selbst kritisch gegen die zahlreichen Antennen eingestellt sind, befürwortet ein großer Teil der Bevölkerung diese Maßnahme. Allerdings hat die Mobilkom Austria bereits angekündigt, dass sich die Gesprächsgebühren in Niederösterreich bis zu 15 Prozent verteuern könnten. Technisch würde das mittels einer Art Inlands- Roaming auf niederösterreichischem Gebiet umgesetzt werden. Das ruft wiederum auch die Öffentlichkeit auf der anderen Seite auf den Plan: Eine „Bürgerinitiative der Mobilfunkkunden“ sammelt nun sogar Unterschriften gegen die Sendeanlagenabgabe.

Rückenwind bekam die niederöstereichische Landesregierung im August 2005, nachdem der deutsche Techniker Johannes Kamp, der auch in Deutschland Gemeinden über Standorte von Sendemasten berät, meinte, dass die Mastenanzahl in Niederösterreich halbiert werden könnte. Dazu müssten aber die Masten erhöht werden, um die Reichweite entsprechend zu verbessern. Im Gegenzug könnte auch die Strahlungsintensität für die Bevölkerung reduziert werden, da die Antennen höher über dem Boden und damit weiter entfernt von den Menschen wären.

Mit Spannung wurde ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof über eine ähnliche Abgabe, die schon früher von zwei belgischen Gemeinden eingehoben wurde, erwartet. Mitte September 2005 hatte der Gerichtshof festgestellt, dass die Abgabe nicht dem EU-Prinzip der Dienstleistungsfreiheit widerspricht. Die Frage nach einer möglichen Wettbewerbsverzerrung wurde wieder an die belgischen Gerichte zurück verwiesen. Das Land Niederösterreich wertet dieses Urteil als Bestätigung, dass ihre Abgabe auch vor einem EU-Gericht standhalten würde. Nicht so sieht es die EU-Kommissarin Viviane Reding , die das Gesetz auch prüfen lassen will (siehe ORF Beitrag ).

Trotz angedrohter Gerichtsverfahren verschiedener Betreiber und Querschüssen aus den verschiedenen politischen Lagern, vor allem der Grünen und der FPÖ -Mitglieder innerhalb Niederösterreichs und dem Vizekanzler Gorbach, wurde zwischen den Betreibern und der niederösterreichischen Landesregierung weiterverhandelt.

Ende Oktober erzielte Landeshauptmann Pröll mit den Mobilfunkbetreibern eine Einigung, nach der die Abgabe nicht wirksam wird. Dabei wurde vertraglich festgeschrieben, dass die Betreiber von den bestehenden Masten die derzeit einzeln betriebenen Masten von zwei Drittel auf ein Drittel reduzieren, also entweder abmontieren oder gemeinsam nutzen werden und bei den kommenden UMTS -Sendeanlagen 80 % gemeinsam genutzt wird. Effizienzgewinne würden den Kunden zu Gute kommen. Es werden auch sämtliche Klagen zurückgezogen (siehe auch ORF-Beitrag ).

Mitte Dezember wurde das Gesetz im niederösterreichischen Landtag auf Grund eines Antrages der ÖVP und der SPÖ zurückgezogen.

Die Einigung die das Land mit den Mobilfunkbetreibern erreichte, wurde in der Folge im Jänner 2006 auf den selben Grundlagen zwischen dem Bundesland Burgenland und den Sendemastenbetreiber abgeschlossen.

Weblinks

Wikipedia

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