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Letzte Änderung für Artikel Calmette-Prozess: 18.09.2005 00:57

Calmette-Prozess

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Die Franzosen Albert Calmette ( 1863 - 1933 ) und Camille Guerin ( 1872 - 1961 ) entwickelten ihren Impfstoff gegen Tuberkulose , das B.C.G. (= Bacillus Calmette-Guérin ) anfangs des 20. Jahrhunderts , aus Rindertuberkelbazillen von normaler Virulenz durch dauernd wiederholte Fortzüchtung; es gelang ihnen, avirulente Keime zu gewinnen, die die Grundlage für die so genannte BCG-Impfung bildeten, mit der schon im Baby-Alter ein fast einhundert-prozentiger Schutz gegen Tuberkulose erreicht werden kann. Dennoch hat es in der ersten Zeit, in der solche Impfungen durchgeführt wurden, ein schreckliches Impfunglück gegeben, und zwar in der Hansestadt Lübeck im Jahr 1930 . Damals wurden 251 Säuglinge geimpft, von denen 77 in den nächsten Tagen starben. Der Vorfall erregte weltweite Aufmerksamkeit.

Der Leiter des Allgemeinen Krankenhauses in Lübeck, Professor Georg Deycke, hatte aus dem Pasteur-Institut in Paris eine BCG-Originalkultur bezogen, aus der dann im Labor des Lübecker Krankenhaus Impfstoff entwickelt worden war. Es stellte sich später heraus, dass der Impfstoff mit Bazillen des Stammes „Kiel“ verunreinigt war, der dann im Leichenmaterial aller verstorbenen Säuglinge gefunden wurde. Es wurde nie völlig geklärt, wie es zu Verunreinigung des BCG-Impfstoffs gekommen war, der in Lübeck verwendet worden war.

Infolge der damaligen großen sozialen Probleme (Arbeitslosigkeit) war die öffentliche Meinung sehr aufgebracht. Die Eltern der durch die Impfung umgekommenen Kinder gründeten eine Interessenvereinigung und veranstalteten Protestversammlungen. Es kam in den folgenden Jahren ( 1931 / 32 ) zu einem Strafprozess, in dem die Chefs des Krankenhauses, des Lübecker Kinderhospitals und des Gesundheitsamtes sowie eine Labor-Schwester angeklagt wurden. Die Eltern waren Nebenkläger im Prozess; sie wurden von dem berühmten Berliner Rechtsanwalt Dr. Frey vertreten. Verurteilt wurden die beiden Leiter des Lübecker Allgemeinen Krankenhauses, Dr. Deycke, und des Gesundheitsamtes, Dr. Ernst Altstaedt, wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung , vor allem, weil die Sicherheitsmaßnahmen in dem Labor, in dem der Impfstoff hergestellt worden war, nicht den Sicherheitsstandards entsprochen hätten. Das Strafmaß betrug zwei Jahre bzw. 15 Monate Gefängnis. Die Revision wurde ebenso verworfen wie ein Gnadengesuch – letzteres mit der Begründung, das Vertrauen der Allgemeinheit zum Arzt dürfe nicht dadurch erschüttert werden, dass dieser trotz nachgewiesener Fahrlässigkeit frei ausgehe.

Der Prozess stand in einem gewissen Zwielicht: Der Vorsitzende des Calmette-Prozesses beging etwa zu der Zeit, als das Gnadengesuch abgelehnt worden war, Selbstmord, weil er den Gedanken nicht ertragen konnte, er sei dem Verfahren nicht gewachsen gewesen – was nach Meinung der Prozessbeobachter nicht zutraf.

Die rechtsgeschichtliche Bedeutung dieses in mehrfacher Hinsicht tragischen Strafverfahrens liegt darin, daß durch diesen Prozess die Kodifizierung des ärztlichen Berufsrechts in Deutschland ausgelöst wurde, quasi die Geburtsstunde des modernen Medizinrechts .

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