Erbgesessener
Ein Erbgesessener oder „erbgesessener Hausmann “ war Besitzer eines langfristig, meist über mehrere Erbgänge , im Eigentum einer Familie befindlichen „Platzes“ (Bauernhof mit Ländereien). Aus dem Kreis dieser Eigenerben wurden bis zur Neuzeit in ländlichen Regionen meist die unteren Richterämter, etwa Bauernrichter, in Ostfriesland und anderen Küstenregionen auch die Deich - und Sielrichter besetzt.
In Sachsen gab es auch die Form -besessener fĂĽr den Dorfbewohner mit Grundbesitz.
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