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Letzte Änderung für Artikel Monopolkommission: 14.12.2005 11:14

Monopolkommission

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Die Monopolkomission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium aus Fachleuten, das dem deutschen Bundeswirtschaftsminister zuarbeitet.

Inhaltsverzeichnis

Struktur

Die in die Monopolkommission berufenen Wirtschaftswissenschaftler oder Juristen werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten für eine jeweils vierjährige Amtszeit ernannt. Der Amtssitz ist in Bonn. Ihr wichtigster Auftrag ist es, alle zwei Jahre ein "Hauptgutachten" über Stand und Entwicklung der Wettbewerbsverhältnisse in der Bundesrepublik vorzulegen, das vor Fehlentwicklungen warnt, für die Indizien vorliegen. Anders als das Bundeskartellamt hat diese Kommission keine verbrieften eigenen Eingriffsmöglichkeiten außer der öffentlichen Mahnung, darin vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof. Da der Politik des Ministeriums gelegentlich "Versäumisse" vorgehalten werden, ist ihre Arbeit nicht immer "bequem" und "wohlgelitten", wie sich bei der Übergabe des Berichts zeigte, für die Minister Clement laut Bericht der Süddeutschen Zeitung am 10. Juli 2004 absichtlich nur einen Staatssekretär abstellte.

Vorsitzende und Sprecher der Monopolkommission waren

  • (1998 - 2004) Prof. Martin Hellwig , Geschäftsführender Direktor am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern [1]
  • (2004 - 2008) Prof. Jürgen Basedow , Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht [2]

Resultate, Mahnungen

Das Hauptgutachten 2004, betitelt "Wettbewerbspolitik im Schatten Nationaler Champions", hat erstmals den Konzentrationsgrad in der Wirtschaft gemessen. Demnach galten im produzierenden Gewerbe 54% der Betriebe als unabhängig. Diese machten aber lediglich 18% der Umsatzstatistik aus. Fazit laut Hellwig: "Die Konzentration ist stärker als bislang angenommen." Als Beispiel dieser problematischen Entwicklung wurde der deutsche Energiesektor genannt. Nach einer kurzen Zeit belebten Wettbewerbs mit neuen Tarifangeboten sei gegenwärtig eine Abschottung des Strommarktes festzustellen. Die nach den spektakulären Fusionen übriggebliebenen wenigen deutschen Verbundkonzerne hätten ein "wettbewerbloses Oligopol durchgedrückt". Der kaum noch existierende Wettbewerb am Markt reguliere nicht mehr die Preise, die Tarife stiegen unaufhörlich. Der 2004 aktuelle Entwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes "helfe kaum weiter". Das Bundeskartellamt, so empfahl das Gremium, sollte gestärkt werden.

Die zu beobachtende industriepolitische Leitlinie des Bundeswirtschaftsministeriums, welche übrigens ähnlich in Paris und London sichtbar werde, nämlich einzelne Konzerne zu Lasten anderer Firmen zu so genannten "nationalen Champions" aufzubauen, sei wettbewerbspolitisch sehr "schädlich". Die hier genannten Beispiele waren die Übernahme von Ruhrgas durch Eon und die deutsche Post, deren langjährig garantiertes Briefmonopol für den Ausbau zu einem weltweiten Logistikkonzern herhalten solle. Solche Privilegien, die Expansion bestimmter Konzerne zu unterfüttern, seien ungerechtfertigt, nahezu verdeckte, staatlich geduldete Monopolstrukturen. Für die Privatkunden gebe es vielfach gar keine Freiheit der Auswahl mehr, da sowohl Energieversorger als auch Post und Bahn über das Eigentum an den Netzen verfügten.

Am Clementschen Gesetzentwurf zur Pressefusionskontrolle ließen die Fachleute viel Kritik laut werden. Die angekündigte Sonderreglung für die bundesdeutsche Zeitungsbranche sei ordnungspolitisch ein Debakel. "Die publizistische Vielfalt wird ausgedünnt und es ist ein deutlicher Rückgang von Beschäftigungsmöglichkeiten für Journalisten zu erwarten." Falls wie beabsichtigt Anzeigenkooperationen zukünftig kartellrechtlich freigestellt würden, hätten die Anzeigenkunden faktisch bedenkliche Monopolrenditen zu finanzieren. "Das Wettbewebsprinzip im Zeitungsbereich wird aufgegeben."

Tatsächlich lehnte am 9. Juli 2004 der Bundesrat diesen Gesetzentwurf mehrheitlich ab und forderte erhebliche Nachbesserungen. Verwiesen wurde zugleich darauf, dass das derzeit noch geltende Recht "kleinere und mittlere Verlage vor einer Einkreisung durch Konzerne schütze".

Publikationen

  • 16. Hauptgutachten der Monopolkommission "Wettbewerbspolitik im Schatten Nationaler Champions" 2004
  • XIII. Hauptgutachten der Monopolkommission "Wettbewerbspolitik in Netzstrukturen", 1998

Weblinks

Wikipedia

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