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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Stolp: 18.09.2005 01:00

Landkreis Stolp

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Stolp ist ein ehemaliger Landkreis in Pommern und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Stolp umfasste am 1. Januar 1945 :

  • 193 Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1816 der Kreis Stolp im Regierungsbezirk Cöslin (seit den 1920er Jahren: Köslin) in der preußischen Provinz Pommern .

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Stolp .

Das Landratsamt war in Stolp.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis Stolp zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 10. August 1876 fanden folgende Veränderungen der Kreisgrenzen statt:

  • Eingliederung der Landgemeinden Cunsow, Quakenburg und Scharsow und der Gutsbezirke Cunsow (teilweise), Quakenburg und Scharsow aus dem Kreis Rummelsburg in den Kreis Stolp,
  • Eingliederung der Landgemeinden Dünnow, Lindow, Muddel und Saleske und der Gutsbezirke Dünnow, Lindow, Muddel und Saleske aus dem Kreis Schlawe in den Kreis Stolp,
  • Eingliederung der Landgemeinden Goershagen, Marsow, Schlackow und Vietzke und der Gutsbezirke Goershagen, Marsow, Schlackow und Vietzke aus dem Kreis Stolp in den Kreis Schlawe.

Am 1. April 1898 verließ die Stadtgemeinde Stolp den Kreisverband und bildete seitdem einen eigenen Stadtkreis. Die Bezeichnung des Kreises Stolp änderte sich dadurch in Landkreis.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Stolp entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Kreis Stolp gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinde Stolp, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

1937 fanden im Kreis Stolp Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Bochowke: Hohenlinde (Pom.),
  • Borawe: Heidehof,
  • Deutsch Buckow: Bukau (Pom.),
  • Niemietzke: Puttkamerhof.
  • Porseize: Grüntal,
  • Sagerke: Brackenberg,
  • Viatrow: Steinfurt,
  • Wendisch Buckow: Buchenstein,
  • Wendisch Karstnitz: Ramnitz,
  • Wendisch Plassow: Plassenberg,
  • Wendisch Silkow: Schwerinshöhe,
  • Wottnogge: Mühlental (Pom.).

Persönlichkeiten

Weblinks

Wikipedia

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