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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Dramburg: 18.09.2005 01:08

Landkreis Dramburg

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der preußisch-deutsche Landkreis Dramburg bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Dramburg umfasste am 1. Januar 1945 :

  • 3 Städte,
  • 58 Gemeinden,
  • 1 Gutsbezirk (Forsten)

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1816 der Kreis Dramburg im Regierungsbezirk Cöslin in der preußischen Provinz Pommern .

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Dramburg, Falkenburg und Kallies.

Das Landratsamt war in Dramburg

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Am 28. März 1878 wurden die Landgemeinden Alt Lobitz und Zadow und der Gutsbezirk Zadow aus dem Kreis Dramburg in den Kreis Deutsch Krone eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Dramburg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Am 1. Oktober 1932 wurden Landgemeinden Labenz, Nuthagen und Rützow aus dem Kreis Belgard in den Kreis Dramburg eingegliedert.

Am. 1. Oktober 1938 wurde der Kreis Dramburg aus dem Regierungsbezirk Köslin (früher: Cöslin) in den Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen eingliedert.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Dramburg entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Dramburg gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Dramburg, Falkenburg und Kallies, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Dramburg, Falkenburg i. Pom. und Kallies führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten. Die Stadt Falkenburg erhielt zuletzt den Zusatz „i. Pom.“.

Persönlichkeiten

Weblinks

Wikipedia

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