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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Cammin i. Pom.: 18.09.2005 00:59

Landkreis Cammin i. Pom.

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Cammin i. Pom. ist ein ehemaliger Landkreis in Pommern und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Cammin i. Pom. umfasste am 1. Januar 1945 :

  • die Stadt Cammin mit rund 6.000 Einwohnern
  • sowie 117 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern
  • und 2 Gutsbezirke (Forsten)

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Cammin im Regierungsbezirk Stettin in der preußischen Provinz Pommern (Land) . Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Cammin. Das Landratsamt war in Cammin.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Cammin entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

In den 30er Jahren wurde der Kreisname in Cammin i. Pom. abgeändert. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Cammin i. Pom. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Cammin gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinde Cammin, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten. Nur das anlautende C wurde 1929 und 1937 in den folgenden Ortsnamen ersetzt:

  • Cambz: Kambz,
  • Cantreck: Kantreck,
  • Cartlow: Kartlow
  • Coeselitz: Köselitz,
  • Cretlow: Kretlow,
  • Cummin: Kummin.

Nur der Name der Stadt Cammin i. Pom. blieb mit C erhalten.

Persönlichkeiten

  • Schauspieler Klausjürgen Wussow , geb. am 30. April 1929 in Cammin i. Pom.

Literatur

Weblinks

Wikipedia

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