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Letzte Änderung für Artikel Ulmer Einsatzgruppen-Prozess: 28.01.2006 18:14

Ulmer Einsatzgruppen-Prozess

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Der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess begann im Jahre 1957 vor dem Schwurgericht Ulm und richtete sich gegen Gestapo ,- SD - und Polizeiangehörige, die an der Erschießung von Juden im litauisch-deutschen Grenzgebiet beteiligt waren.

Vor Gericht standen der Polizeichef von Memel , Bernhard Fischer-Schweder , sowie neun weitere Angehörige der Einsatzgruppe A. Sie wurden 1958 wegen Mord und Beihilfe zum Mord in 4000 Fällen schuldig gesprochen und zu Haftstrafen zwischen 3 und 15 Jahren verurteilt.

Die Medien berichteten ausführlich über den Prozessverlauf und weckten ein außerordentliches Interesse der Öffentlichkeit. Es wurde nun offensichtlich, dass ein Großteil der Massenverbrechen bislang nicht untersucht und geahndet worden war und dass unklare Zuständigkeiten eine zielgerichtete Ermittlungsarbeit behinderten.

Anfangs hatten die Besatzungsmächte Prozesse gegen solche Täter vorangetrieben, die sich der Verbrechen an Alliierten Militär- und Zivilpersonen schuldig gemacht hatten oder wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurden. So hatte es bereits 1947 einen Einsatzgruppen-Prozess gegeben. Der deutschen Gerichtsbarkeit war es überlassen worden, die NS-Verbrechen zu ahnden, bei denen deutsche Staatsangehörige die Opfer waren. Als die Besatzungsmächte sich zurückzogen, war nur ein Teil derjenigen NS-Massenverbrechen strafrechtlich abgeurteilt worden, für die sie die Gerichtsbarkeit an sich gezogen hatten.

Nun wurde offenkundig, dass eine systematische Ermittlungsarbeit dringend erforderlich war. Die verdrängte Vergangenheit ließ sich nicht weiter verleugnen. Der Ulmer Einsatzgruppenprozess wird daher oftmals als ein Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung gesehen. Die Nachkriegsgesellschaft, die sich mit ihrer Schlussstrich-Mentalität einer freimütigen Vergangenheitsbewältigung zu entziehen suchte, wurde in der Folgezeit durch den Prozess gegen Adolf Eichmann im Jahre 1961 und dann ab 1963 durch den Auschwitz-Prozess mit grauenerregenden Tatsachen konfrontiert.

Eine unmittelbare Folge des Ulmer Einsatzgruppen-Prozesses war die Einrichtung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von nationalsozialistischen Verbrechen mit Sitz in Ludwigsburg (kurz Ludwigsburger Zentrale Stelle ). Ihre Ermittlungen haben sich für die bundesdeutsche strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen als unverzichtbar erwiesen.

siehe auch

  • Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen
  • Vergangenheitsbewältigung

Weblinks

  • www.idgr.de/ Der Text des Urteils zum Ulmer Einsatzgruppenprozess

Wikipedia

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