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Letzte Änderung für Artikel Hermann (Hohenzollern-Hechingen): 17.11.2005 08:14

Hermann (Hohenzollern-Hechingen)

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Hermann Friedrich Otto (* 1748 ; † 2. November 1810 ) war ab 1798 Fürst von Hohenzollern-Hechingen.

Fürst Hermann Friedrich Otto war mit den Verhältnissen des Landes vertraut, als er im April 1798 an die Regierung kam. Er war in Belgien aufgewachsen, wo sein Vater als kaiserlicher Offizier stand. Von seiner Mutter, einer Gräfin von Hoensbroech-Geulle, erbte Fürst Hermann deren niederländische Besitzungen, von seiner zweiten, früh verstorbenenen Gemahlin, der niederländischen Prinzessin von Gavre, Marquise d'Aysseau, hatte er eine Million Franken geerbt.

Seine erste Gattin, die Gräfin Luise von Merode, Marquise von Westerlo, hatte er nach nur einjähriger Ehe durch den Tod verloren und war seit 1779 in dritter Ehe mit der Gräfin Maria Antonia von Waldburg-Zeil-Wurzach verheiratet.

Er versuchte, nach der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich , bei den Entschädigungsverhandlungen Berücksichtigung zu finden, verwendete Geld für die Verschönerung von Hechingen und die Verbesserung der Landstraßen. Alle seine Aktivitäten nach außen dienten dem Ziel, die Geschicke seines Hauses zu verbessern.

Fürst Hermann war Reich- Generalfeldmarschall -Leutnant und preußischer Generalleutnant . So schwierig sich die äußere Situation des Fürstentums in der Zeit zwischen dem Rastatter Kongreß und dem Reichsende darstellte, so entspannend ist der Einstand des Fürsten im Innern. Gleich nach seinem Regierungsantritt, nahm er die Friedensverhandlungen mit den Landgemeinden auf, schloß auf der Grundlage des Stadtvergleichs von 1795 am 26. Juni in Hechingen den Landesvergleich und entließ an diesem Tage, .....dem heutigen erfreulichen Huldigungsfeste aus eigener freier Bewegung sämliche Untertanen der Leibeigenschaft, von welcher Gnade jedoch das Dorf Bisingen, weil es dem Vergleich nicht beigetreten, auch bei der Huldigung nicht erschienen, ausgeschlossen war(seither tragen die Bisinger den Spitznamen "Nichthuldiger"). Der Fürst beschränkte seine Jagd auf drei Tiergärten, außerhalb durfte es von Gemeindeschützen abgeschossen werden, die unbegrenten Jagd- und Hagfronen wurden in "gemessene" oder Geld verwandelt. Die Leibeigenschaft war als rechtliche Abhängigkeit aufgehoben, die daraus entspringenden Lasten blieben jedoch. Der Hauptfall wurde auf 5 Prozent des Nachlasses festgesetzt. Die Untertanen erhielten das Recht, in allgemeiner Wahl zwölf Deputierte zu bestimmen, denen das Recht zustand, die Steuern zu kontrollieren und Einspruchsvorschläge zu machen. Den Juden gab der Fürst, auf Rat seines Hoffaktor Jakob Kaulla (siehe auch Karoline Kaulla ) "gegen angemessene Remuneration an die Hofkammer" einen neuen Schutzbrief auf 40 Jahre. Dem Fürst gelang so die Beilegung des Untertanenkonfliktes binnen weniger Wochen.

Fürst Hermann war nicht generell ein Mann es Kompromisses, er war eine eher bizarre Persönlichkeit, seiner Natur nach argwöhnisch, kleinlich; er kümmerte sich äußerst pedantisch um alle Einzelheiten der Verwaltung. Er liebte, dem Zeitgeschmack entsprechend, die Zurückgezogenheit in der Natur, vorzugsweise im Schlößchen Friedrichsthal. Er war ein stets geschäftiger, vigilanter Patriarch, unter dem der kleinfürstliche Absolutismus einen letzten Höhepunkt erreichte. Die Rheinbundakte rettete die selbständige Existenz des Hechinger Fürsten, jedoch wurde ihm keinerlei Vergrößerung, weder an Besitz- noch an Souveränitätsrechten zuteil. Er empfand dies als krasse Zurücksetzung und Benachteiligung seiner, der älteren Linie des Hauses. Tief gebeugt durch die Demütigung Preußens und Österreichs starb am 2. November 1810 Fürst Hermann Friedrich Otto.

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