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Letzte Änderung für Artikel Universitätsvertretung: 14.02.2006 22:02

Universitätsvertretung

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Die Universitätsvertretung ist das entscheidungsbefugte Kollegialorgan einer Hochschülerschaft an einer Universität , d.h. die österreichische Variante eines Studierendenparlaments . Die Universitätsvertretung wird alle zwei Jahre nach einem Listenwahlrecht von allen Studierenden der jeweiligen Universität gewählt.

Die 'Exekutive', d.h. die bzw. der Vorsitzende der Hochschülerschaft sowie die Referentinnen und Referenten werden von den Mitgliedern der Universitätsvertretung gewählt. Dabei wird die bzw. der Vorsitzende aus dem Kreis der Mandatarinnen und Mandatare bestimmt und schlägt dann die Referentinnen und Referenten zur Wahl vor. Diese müssen selbst nicht Mitglieder der Universitätsvertretung sein. Die Universitätsvertretung erläßt auch (mit Zweidrittelmehrheit) die Satzung der Hochschülerschaft.

Die Größe der Universitätsvertretung richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten:

Wahlberechtigte Mandatarinnen und Mandatare
bis 7000 9
bis 10000 11
bis 14000 13
bis 18000 15
bis 23000 17
bis 29000 19
bis 35000 21
bis 45000 23
bis 60000 25
über 60000 27

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