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Letzte Änderung für Artikel Yachtcharter: 05.01.2006 00:02

Yachtcharter

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Als Yachtcharter bezeichnet man das Überlassen von Segel- oder Motoryachten für einen bestimmten Zeitraum. Der Schiffseigner vermietet seine Yacht gegen eine Chartergebühr, die in der Regel vor der Reise entrichtet werden muss. Es wird ein Chartervertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen des Vercharterers und Charterers regelt.

Bareboat-Yachtcharter nennt man die Vermietung einer Segel- oder Motoryacht ohne Skipper . Für eine unerfahrene Crew ist es ratsam, die Yacht mit einem erfahrenen Skipper zu chartern.

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