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Letzte Änderung für Artikel Reisekatalogsprache: 02.02.2006 18:12

Reisekatalogsprache

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Auch wenn Reiseveranstalter verpflichtet sind, ihre Angebote objektiv zu beschreiben, müssen sie doch andererseits ihre Angebote auch nicht negativ darstellen. Reisekataloge sind Werbung - die aber nicht lügen darf. Dementsprechend sind die Formulierungen in den Reisekatalogen häufig eine Gratwanderung zwischen Wahrheit und Verschleierung.

Inhaltsverzeichnis

Typische Formulierungen

Nachfolgend eine Auflistung von typischen Katalogformulierungen und deren vermutliche Bedeutung:

Lage und Umgebung

  • "(direkt) am Meer liegend" = sagt nichts aus über Vorhandensein eines Strandes
  • "15 Minuten bis zum Strand" = kann zu Fuß oder per Auto sein
  • "aufstrebender Ferien-/Küstenort" = Ferienort mit Baulärm
  • "Beach Club" = keine Aussage über Strandnähe
  • "breite Uferpromenade" = mehrspurige Straße
  • "Bushaltestelle ist in der Nähe" = stark befahrene Straße
  • "Einkaufsmöglichkeiten" = keine Aussage über Art und Grösse der Geschäfte, bzw. den Öffnungszeiten
  • "Entfernung zum Strand 350 m" = zwischen Hotel und Strand kann Straße liegen (bei dicht besiedeltem Mittelmeerland)
  • "Ferienclubanlage direkt am Strand" = kann bedeutend, dass die konkrete Unterkunft des Reisenden sich an der anderen (meerabgewandten) Seite der Anlage befindet, der Weg zum Strand also durchaus 800m betragen kann
  • "Hotel liegt am Ortseingang" = stark befahrene Straße
  • "kurzer Transfer zum Flughafen" = Hotel liegt in Flughafennähe (laut) / in der Einflugschneise
  • "Leihwagen empfohlen" = sehr abgelegen
  • "Meerblick" = kann bedeuten, dass wenig vom Meer zu sehen ist (durch schmales Toilettenfenster, durch die Lücke zwischen zwei davor stehenden Gebäuden z.B.)
  • "Meerseite" = heißt nicht Meeresblick
  • "naturbelassener Strand / Naturstrand" = Strand kann verdreckt sein, keine touristische Infrastruktur
  • "neu eröffnetes Hotel / neu erbaute Anlage" = Baulärm, unfertige Außenanlagen, herumstehende Baugeräte
  • "nur 250m bis zum Meer" = aber nicht bis zum Strand
  • "Panoramablick" = Meer in der Ferne zu sehen, evtl. mit Höhenunterschied zwischen Hotel und Strand
  • "ruhige Randlage" = sehr abgelegen
  • "Taxientfernung 10 Minuten" = keine Busverbindung
  • "Tourismus im Anfangsstadium" (bezogen auf ein südamerikanisches Land) = mit Organisationsschwierigkeiten, wie sie in südamerikanischen Ländern erfahrungsgemäß häufig vorkommen, ist zu rechnen
  • "touristisch gut erschlossen" = viele Hotels und Touristen
  • "unberührte Natur" = sehr abgelegen
  • "vom Strand durch die Uferstraße getrennt" = Straßenlärm, und evtl. viel Verkehr auf der Strasse, fehlt eine weitere Beschreibung gibt es keine Unterführung vom Hotel zum Strand
  • "wildromantische Lage" = sehr abgelegen, keine richtige Straße
  • "zentrale Lage / belebt / verkehrsgünstige Lage" = laut, Straßenverkehr, Nachtleben

Gebäude/Anlage selbst und Ausstattung

  • "5-stöckig" = eventuell kein Fahrstuhl
  • "beheizbarer Swimmingpool" = kann, muss aber nicht beheizt sein
  • "Ferienhaus neu renoviert und eingerichtet" = es kann auch eine vorher benutzte Einrichtung durch eine andere ausgetauscht worden sein, die aber nicht notwendigerweise neu und/oder modern sein muss
  • "geräumiges Doppelzimmer" = keine Zusage einer bestimmten Mindestgröße, vorhanden ist Platz für ein Doppelbett, die sonstige notwendige Möblierung (z.B. Kleiderschrank) und Platz, um die Möbel funktionsgerecht nutzen zu können
  • "Doppelzimmer" = Zimmer verfügt über ein Doppelbett
  • "2-Bett Zimmer" = Zimmer verfügt über zwei Einzelbetten. Diese können im Normalfall, aufgrund Zimmergrösse oder Einbau, nicht zusammengestellt werden
  • "Hotel hat sich noch ein wenig Ursprünglichkeit bewahrt" = es sind unrenovierte evtl heruntergekommene Gebäudeteile vorhanden
  • "in griechischem Stil eingerichtet" = karge, nüchterne Ausstattung
  • "Kinderbecken" = nicht für Kleinkinder (bis ca. 3 Jahren) geeignet
  • "klimatisierbare Zimmer" = kein Anspruch auf Einschalten der Anlage
  • "landestypische Bauweise" = Zimmer sind hellhörig und schlicht eingerichtet
  • "Matratzen fallen regelmäßig dünner aus als die Matratzen hierzulande" = mit Rückenbeschwerden ist zu rechnen
  • "landestypische Einrichtung" = einfache Möblierung
  • "sehr beliebt bei deutschen Gästen" = kein landestypisches Ambiente
  • "sehr beliebt bei Stammgästen" = kann bedeuten, dass die Anderen gute Gründe haben, nicht (mehr) zu kommen
  • "Sportanlagen sind nicht für Profis geeignet" = unzureichend, nur für anspruchslose Laien
  • "Süsswasser-Swimmingpool" = Pool mit meistens behandeltem Leitungswasser
  • "temperierter Swimmingpool" = nicht wärmer als 21/22 Grad
  • "Unterbringung in der Kategorie vier Globen/vier Palmen/vier Flugzeuge" = veranstaltereigene Klassifizierung, muss nicht deutschen "vier Sternen" entsprechen
  • "weitläufige Anlage" = eventuell viel Lauferei z.B. zum Essen
  • "zentrale Klimaanlage" = keine individuelle Regulierung möglich
  • "zentraler Treffpunkt ist..." = vermutlich hat das Hotel nicht viel mehr zu bieten
  • "zweckmäßig eingerichtet" = einfache Ausstattung
  • "Zimmer mit Doppelverglasung" = Verkehrslärm

An-/Abreise

  • "6 Tage Busreise" = Anreisetag + vier volle Tage + Abreisetag
  • "Direktflug" = Zwischenlandung ist möglich, man bleibt evtl. im Flugzeug sitzen, Flug hat eine Flugnummer.
  • "Nonstop-Flug" = Flug ohne Zwischenlandung

Verpflegung

  • "Diätgerichte nach Möglichkeit" = nicht jeder Diätwunsch kann erfüllt werden, besonders seltene Diäten können nicht erfüllt werden
  • "einheimische Küche" = einfache Kost
  • "Frühstücksbuffet" = der Gast muss sich das Essen selbst holen, evtl. Buffet nur mit Brot und Marmelade
  • "internationale Küche" = eher einfache Küche, wenig landestypische Speisen
  • "kontinentales Frühstück" = einfaches Frühstück
  • "verstärktes Frühstück" = kontinentales Frühstück mit Eiern, Wurst oder Käse

Service und Freizeitangebote

  • "ärztliche Versorgung" = nur landesüblicher Standard
  • "familiäre Atmosphäre" = wenig Service und Komfort, evtl. auch abgewohntes Haus
  • "Fitnessraum" = wenig Fitnessgerätschaften
  • "Folkloreabende" = Abendunterhaltung laienhaft
  • "gelegentliche Unterhaltungsprogramme" = wenig los
  • "junges Serviceteam" = unerfahren
  • "Kinderclub ab 4 Jahre" = nicht unbedingt qualifizierte Ganztagsbetreuung
  • "örtliche Reiseleitung" = am Ort keine Reiseleitung des Veranstalters
  • "regelmäßiges Unterhaltungsprogramm" = kann auch nur ein Mal in der Woche bedeuten
  • "Silvestergala" = kann nach den Bräuchen der Einheimischen gestaltet sein
  • "unaufdringlicher Service" = vom Servicepersonal ist wenig zu sehen, Wartezeiten
  • "wöchentlich Animation" = Animation ein Mal in der Woche

Lautstärke und Gäste

  • "abendliche Tanzveranstaltungen" = bis zum frühen Morgen ist an Schlafen nicht zu denken
  • "besonders für junge Leute geeignet" = Lärm vermutlich bis morgens um fünf
  • "erholsame Urlaubstage" = keinerlei Lärmbelästigung
  • "Hotel für Leute empfohlen, die gern spät ins Bett gehen" = Nachtruhe ist hier nicht zu finden
  • "gelegentliche Lärmbeeinträchtigungen" = maximal 2 Stunden täglich
  • "gepflegtes Ambiente" = kein Lärm, keine Party, eher gepflegtes Äußeres der Gäste
  • "ideal für Unternehmungslustige" = viele Freizeitangebote, also u.U. auch viel Lärm
  • "internationale Atmosphäre" = hier verkehren (Kegel-) Clubs und Vereine, hier ist Party mit Touristen aus aller Welt, laut
  • "kinderfreundlich" = nichts für Ruhebedürftige
  • "lebhafte Ferienanlage"/"lebhaftes Hotel" = mit Lärmbelästigungen ist zu rechnen
  • "das Nachtleben wird groß geschrieben. Wer gerne bis in die frühen Morgenstunden tanzt, trinkt und feiert, ist hier an der richtigen Urlaubsadresse" = die Anlage ist für Ruhe Suchende ungeeignet
  • "ungezwungene/legere Atmosphäre" = vermutlich rund um die Uhr Party, evtl. Touristen mit Badekleidung im Speisesaal

Fotos

Auch bei den Fotos wird häufig ein wenig "geschönt". Die Zimmer sind mit Weitwinkelobjektiv aufgenommen und wirken dadurch größer, die belebte Straße, die das Hotel vom Strand trennt, ist nicht zu erkennen usw.

Rechtslage

Deutschland

Nach § 651c Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Reiseveranstalter die Reise so erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat oder ihr keine Fehler anhaften, "die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern."

Eine Eigenschaft ist in einem Reisekatalog "zugesichert", wenn es sich um ein besonders intensiv hervorgehobenes Leistungsmerkmal handelt oder um Leistungsmerkmale, die dem Reisenden erkennbar besonders wichtig sind. Beispielsweise "sehr ruhige Lage" bei einem Veranstalter von Seniorenreisen.

Ein Fehler liegt vor, wenn die Leistung des Reiseveranstalters von der vertraglich vereinbarten derart abweicht, dass die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Reise aufhebt oder mindert. Die Bedeutung der Reiseprospekte ergibt sich daraus, dass ihre Aussagen in der Regel Grundlage des Inhalts des Reisevertrages und der Reisebestätigung sind. Enthält also die Aussage im Katalog einen Tatsachenkern, also mehr als eine allgemeine Anpreisung ("in traumhafter Umgebung"), so muss der Reiseveranstalter dafür einstehen.

Weiterhin gilt für die Angaben in Reisekatalogen § 4 der BGB-Informationspflichten-Verordnung ; ausführlicher hierzu siehe unter Reisekatalog.

Österreich

Schweiz

Siehe auch: Portal:Tourismus und Sehenswürdigkeiten

Wikipedia

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