Reisekatalog
Reisekataloge sind umfangreiche Prospekte von Reiseveranstaltern, die dazu dienen, die an einer Urlaubsreise Interessierten über die angebotenen Reisen zu informieren. Reisekataloge enthalten Angaben über die Unterkunft, den Verlauf der Reise und die weiteren Leistungen des Reiseveranstalters. Ferner werden Land, Leute und Klima erläutert und es sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt. Die Reisekataloge sind in der Regel aufwändig im Mehrfarbdruck gestaltet und enthalten eine Vielzahl von Bildern.
Die Reisepreise sind häufig in einem separaten, dem Katalog beiliegenden Heft aufgelistet. Das hat für die Reiseveranstalter den Vorteil, dass sie den wenig aufwändig gestalteten Preiskatalog kurzfristiger erstellen können, also dementsprechend auch die Preise noch kurzfristiger ändern können.
Typisch für Reisekataloge ist die Reisekatalogsprache.
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Rechtlage
Deutschland
In Deutschland gilt für Reisekataloge § 4 der BGB-Informationspflichten-Verordnung .
Danach muss der Prospekt deutlich lesbare, klare und genaue Angaben enthalten über den Reisepreis, die Höhe einer zu leistenden Anzahlung, die Fälligkeit des Restbetrages und außerdem, soweit relevant, über
- Bestimmungsort,
- Transportmittel (Merkmale und Klasse),
- Unterbringung (Art, Lage, Kategorie oder Komfort und Hauptmerkmale sowie - soweit vorhanden - ihre Zulassung und touristische Einstufung),
- Mahlzeiten,
- Reiseroute,
- Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten,
- erforderliche Mindestteilnehmerzahl
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiserveranstalter bindend.
Österreich
Schweiz
Weblinks
Kategorie : Tourismus
Wikipedia
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