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Letzte Änderung für Artikel Ãœbergepäck: 23.08.2005 20:15

Übergepäck

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Unter Übergepäck versteht man den Teil des Fluggepäckgewichts, das die zugelassene Freigrenze überschreitet.

In der Regel gestehen Fluggesellschaften einem Erwachsenen etwa 20 kg (Economy-Tarif) Gepäck pro Flug zu. Diese Gepäckmitnahmemöglichkeit wird mit dem Flugticket erkauft und hängt zumeist von der Klasse ab, die man bucht. In der Business Class liegen die Mitnahmemöglichkeiten bei etwa 30 kg, in der First Class bei etwa 40 kg. Diese Grenzen unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft. Auf ausgewählten Strecken (z.B. oft Deutschland–USA) sind auch höhere Mitnahmemöglichkeiten gegeben (z. T. zwei Gepäckstücke à 32 kg).

Jedes Kilogramm, welches die gesetzte Grenze überschreitet, muss zusätzlich erkauft werden. Daher muss der Fluggast entweder eine Pauschale je zusätzlichem Kilogramm oder einen relativen Wert zu dem Flugticketpreis (üblich sind 1% des First-Class-Tickets oder 1,5% des Economy-Tickets oder die Zugrundelegung des Frachttarifs) aufzahlen.

Für das Handgepäck gibt es in der Regel auch eine Gewichtsgrenze. Diese liegt oft bei 6 kg. Jedoch wird das Handgepäck selten gewogen und daher von Passagieren häufig mit schweren Gegenständen überladen.

Zusätzlich zu den Gewichtsgrenzen werden Vorgaben zur Größe (i. d. R. der Umfang ) der Gepäckstücke gemacht.

Siehe auch Freigepäck

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