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Letzte Änderung für Artikel Lohheide (gemfr. Bezirk): 08.02.2006 21:32

Lohheide (gemfr. Bezirk)

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Wappen Karte
Es existiert
kein Wappen
Position in Deutschland
Basisdaten
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis : Celle
Geografische Lage :
Koordinaten: 52° 50' N, 9° 50' O
52° 50' N, 9° 50' O
Fläche : 91,32 km²
Einwohner : 761 (30. Juni 2005)
Bevölkerungsdichte : 9 Einwohner je km²
Postleitzahlen : 29303
Vorwahl : 0 50 51
Kfz-Kennzeichen : CE
Gemeindeschlüssel : 03 3 51 501
Adresse der Verwaltung
des gemfr. Bezirkes:
Kirchweg 8
29303 Lohheide
Website : www.lohheide.de

Die Lohheide ist ein bewohntes gemeindefreies Gebiet im Landkreis Celle in der Lüneburger Heide in Niedersachsen. Das Gebiet hat bei einer Fläche von 91,32 km² 761 Einwohner (Stand 30. Juni 2005). Der Bezirk Lohheide bildet gemeinsam mit dem Bezirk Osterheide den Truppenübungsplatz Bergen-Hohne.

Geschichte

1935 wurde von der deutschen Wehrmacht zwischen Bergen (Landkreis Celle) und Fallingbostel der Truppenübungsplatz Bergen angelegt. Dazu wurden insgesamt 24 Gemeinden aufgelöst und deren Bewohner umgesiedelt. 1938 wurde der den Truppenübungsplatz umfassende "Gutsbezirk Platz Bergen" gebildet und dem Landkreis Fallingbostel zugeordnet. Der Gutsbezirk wurde 1945 in zwei selbständige Bereiche, nämlich in die Gutsbezirke Osterheide und Lohheide, geteilt. Osterheide blieb beim Landkreis Fallingbostel, während Lohheide wieder in den Landkreis Celle eingegliedert wurde. Die Lohheide umfasst heute den im Landkreis Celle gelegenen Teil des 1958 entstandenen "NATO-Schießplatzes Bergen-Hohne".

Rechtliche Situation

Nach § 16 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) wird die Verwaltung gemeindefreier Gebiete durch eine Verordnung geregelt. Die aktuelle Fassung dieser Verordnung stammt vom 4. Dezember 1996. Danach ist die "Erledigung der öffentlichen Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises dem Grundeigentümer", im Falle von Lohheide und Osterheide also dem Bund, übertragen. Die Verfassung eines gemeindefreien Bezirkes ist anders als die einer Gemeinde. Seine Organe sind der Bezirksvorsteher und die von den Einwohnern gewählte Einwohnervertretung . Der Bezirksvorsteher wird vom Grundeigentümer vorgeschlagen und dann von der Einwohnervertretung gewählt. Die Beteiligungsrechte der Einwohner beschränken sich auf die Wahl der Vertretung sowie auf die Möglichkeit der Einwohnerfragestunde und Einwohneranhörung während öffentlicher Sitzungen der Vertretung.

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Wikipedia

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