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Letzte Änderung für Artikel Statutarstadt: 11.01.2006 12:35

Statutarstadt

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Eine Statutarstadt (auch als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet) ist eine Stadt , die sie von den übrigen Städten durch ein eigenes Stadtrecht (Stadt statut ) unterscheidet.

Österreich

In Österreich kann eine Stadt dies beantragen, wenn sie mehr als 20.000 Einwohner hat. Nach dem Landesgesetz und der Zustimmung der Bundesregierung wird ihr das Statut verliehen, wenn dadurch keine Landesinteressen gefährdet werden. Allerdings gibt es auch kleinere Statutarstädte, die ihr Recht bereits früher aus historischen Gründen bekamen. Insbesondere die Städte Eisenstadt und Rust, die früher als königliche Freistädte zum Königreich Ungarn gehörten, behielten 1921 ihren bisherigen Status als Stadt mit eigenem Statut und werden heute noch als Freistädte bezeichnet. Von 1938 bis 1945 wurden die Statutarstädte als Stadtkreise bezeichnet und entsprechend der Deutschen Gemeindeordnung behandelt. Als solche verfügten sie über keine eigene Kommunalverfassung.

Die Aufgaben einer Statutarstadt sind neben der Gemeindeverwaltung auch die Bezirksverwaltung, somit beherbergt die Statutarstadt neben dem Gemeindeamt auch die Bezirksverwaltungsbehörden , die in Statutarstädten Magistrate (anstatt Bezirkshauptmannschaften ) genannt werden. Der Bürgermeister ist zugleich Organ der Gemeinde , als auch Organ der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat).

Unter Österreichs Statutarstädten nimmt Wien eine Sonderstellung ein, da die Bundeshauptstadt zugleich ein Bundesland ist, dem Magistrat somit auch die Kompetenzen der Landesverwaltung zufallen.

Die 15 Statutarstädte Österreichs mit eigenem Stadtstatut sind:

Stadt Bundesland seit Bemerkung
Eisenstadt Burgenland 1921 vorher seit 1648 ungarische Freistadt
Graz Steiermark
Innsbruck Tirol
Klagenfurt Kärnten 1850
Krems Niederösterreich 1938
Linz Oberösterreich 1866
Rust Burgenland 1921 vorher seit 1681 ungarische Freistadt
Salzburg Salzburg 1869
St. Pölten Niederösterreich 1922
Steyr Oberösterreich 1867
Villach Kärnten 1932
Waidhofen an der Ybbs Niederösterreich 1868
Wels Oberösterreich 1964
Wien Wien 1850 vor 1921 Teil des Bundeslandes Niederösterreich
Wiener Neustadt Niederösterreich 1866

Tschechien

Auch in Tschechien gibt es diese Stadtform. Im Jahr 2002 gab es 19 Städte.

  • Brno (Brünn)
  • ÄŒeské BudÄ›jovice (Budweis)
  • Havířov
  • Hradec Králové (Königgrätz)
  • Jihlava (Iglau)
  • Karlovy Vary (Karlsbad)
  • Karviná (Karwin)
  • Kladno
  • Liberec (Reichenberg)
  • Mladá Boleslav (Jungbunzlau)
  • Most (Brüx)
  • Olomouc (Olmütz)
  • Opava (Troppau)
  • Ostrava (Ostrau)
  • Pardubice (Pardubitz)
  • Plzeň (Pilsen)
  • Teplice (Teplitz-Schönau)
  • Ústí nad Labem (Aussig an der Elbe)
  • Zlín

Statutarstädte bis 1918 im heutigen Tschechien

Es folgt eine Übersicht der 10 Statutarstädte auf dem heutigen Staatsgebiet Tschechiens zur Zeit des Kaiserreiches Österreich-Ungarn .

Damaliger deutscher Ortsname Heutiger tschechischer Name Damalige Verwaltungseinheit
Prag Praha Königreich Böhmen
Reichenberg Liberec Königreich Böhmen
Brünn Brno Markgrafschaft Mähren
Iglau Jihlava Markgrafschaft Mähren
Kremsier Kroměříž Markgrafschaft Mähren
Olmütz Olomouc Markgrafschaft Mähren
Ungarisch Hradisch Uherské Hradiště Markgrafschaft Mähren
Znaim Znojmo Markgrafschaft Mähren
Troppau Opava Herzogtum Schlesien
Friedek Frýdek-Místek Herzogtum Schlesien


In Deutschland tragen vergleichbare Städte die Bezeichnung Kreisfreie Stadt oder Stadtkreis . Diese Städte übernehmen im Vergleich zu den kreisangehörigen Städten zusätzlich Aufgaben, die ansonsten der (Land-)Kreis erledigt (die Städte bilden insofern "eigene Kreise", daher die Bezeichnung "Stadtkreis"). Welche Aufgaben dies sind, ist in der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes geregelt.

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Statutarstadt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Statutarstadt verfügbar.

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