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Letzte Änderung für Artikel Rheinregulierung: 10.01.2006 09:12

Rheinregulierung

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Der 1892 zwischen Österreich und der Schweiz abgeschlossene Staatsvertrag zur Rheinregulierung sollte den vielen Überschwemmungskatastrophen am Alpenrhein zwischen Sargans und dem Bodensee ein Ende setzen. Mit zwei Durchstichen sollte der Flusslauf des Rheins um rund 10 km verkürzt werden, um das Gefälle und somit die Schubkraft des Wassers zu vergrössern.

In der Folge wurde im Jahr 1900 nach fünfjähriger Bauzeit der Fußacher Durchstich zum Bodensee eröffnet. Nach einigen Verzögerungen durch den Ersten Weltkrieg konnte 1923 der Rhein beim Diepoldsauer Durchstich in sein neues Flussbett geleitet werden.

Das Rheinbett ist rund 110 m breit und hat beidseits Hochwasserdämme mit einem Abstand von 260 Metern. Der zwischen dem Hochwasserdamm und Niederwasserbett liegende Streifen wird Rheinvorland genannt. Das Vorland, meist als Weidefläche genutzt, wird nur bei grösseren Hochwassern für kurze Zeit überflutet.

Die in Deutschland zwischen 1817 und 1876 von dem Johann Gottfried Tulla und seinen Nachfolgern zur Rheinbegradigung und Schiffbarmachung des Rheins durchgeführten Maßnahmen werden oft auch als Rheinregulierung bezeichnet.

Die vom Rhein abgetrennten Gewässer, die bei der Begradigung des Flusslaufs südlich des Bodensees entstanden, werden Alter Rhein genannt, diejenigen auf deutschen Boden meist Altrhein . Die in den Niederlanden bei der starken Kanalisierung und Umgestaltung des gesamten Mündungsgebiets des Rheins vom alten Lauf übrig gebliebenen Teile werden Oude Rijn und Kromme Rijn genannt.


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