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Letzte Änderung für Artikel Drei Bünde: 12.01.2006 18:54

Drei Bünde

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Die Drei Bünde waren ein Freistaat im Gebiet des heutigen Kantons Graubünden , welcher im 14. und 15. Jahrhundert entstand und bis zum Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft 1798 existierte.

Die drei Teilstaaten waren:

  • Der Gotteshausbund , bestehend aus Chur, den Vier Dörfern , dem Domleschg , Bergün, Lenzerheide, dem Oberhalbstein , dem Engadin , dem Bergell , dem Puschlav und dem Münstertal .
  • Der Graue Bund oder Obere Bund , welcher das Vorderrheintal , den größten Teil des Hinterrheintals (Thusis, Schams und Rheinwald ) sowie das Misox umfasste.
  • Der Zehngerichtenbund , bestehend aus Davos, dem Prättigau , der Bündner Herrschaft , Belfort , Churwalden und dem Schanfigg.

Heutiges Kantonsgebiet, das zu keinem der Bünde gehörte: die Freiherrschaft Haldenstein und das bis 1803 österreichische Tarasp.

Die drei, in den Jahren 1367, 1424 und 1436 geschlossenen Bünde arbeiteten zunächst informell zusammen, so etwa 1450 im Schamserkrieg. Seit 1461 sind gemeinsame Tagungen von Boten aller drei Bünde belegt. Den engeren Zusammenschluss datiert die Überlieferung ins Jahr 1471, ein expliziter urkundlicher Nachweis hierüber fehlt aber. Mit dem Bundesbrief vom 23. September 1524 wurde die bis zur Auflösung des Freistaats gültige Verfassung geschaffen. Höchste Gewalt im Staat war der Bundestag, der sich aus Abgeordneten der Gerichtsgemeinden - 63 an der Zahl, nach festem Schlüssel auf die Gerichte verteilt - zusammensetzte. Nach heutigen Massstäben sind die Drei Bünde eher als Staatenbund denn als Bundesstaat anzusehen: Der Gesamtstaat als solcher verfügte über wenige Kompetenzen, und praktisch alle staatlichen Angelegenheiten wurden per Referendum von den Gerichtsgemeinden entschieden.

Die Drei Bünde waren als Zugewandte Orte mit der Eidgenossenschaft verbunden. Bormio, das Veltlin und Cleven (Chiavenna) waren bis 1797 Untertanengebiete der Drei Bünde und gehören heute zu Italien . Das Untertanengebiet der Bündner Herrschaft wurde 1815 vollwertig in den Kantonsverbund aufgenommen.

Einteilung der Drei Bünde in Hochgerichte
Einteilung der Drei Bünde in Hochgerichte
Das Kantonswappen von Graubünden repräsentiert die Drei Bünde: Oben links der Graue Bund, oben rechts der Zehngerichtebund und unten der Gotteshausbund.
Kantonswappen von Graubünden
Kantonswappen von Graubünden

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