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Letzte Änderung für Artikel Scheidemünze: 17.02.2006 19:09

Scheidemünze

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Scheidemünze 3 Pfenninge, B (Hannover unter Preußen)
Scheidemünze 3 Pfenninge, B (Hannover unter Preußen)

Zur Zeit des Kurantgeldes wurden Münzen, deren Metallwert geringer als ihr gesetzlicher Wert war, Scheidemünzen genannt. Scheidemünzen sind nur in begrenzter Höhe gesetzliche Zahlungsmittel (begrenzter schuldbefreiender Annahmezwang).

Zu den Scheidemünzen zählten nicht nur Bronze- und Kupfermünzen, sondern auch viele Silbermünzen, deren innerer Wert durch die Legierung mit Kupfer gemindert wurde. Dies galt beispielsweise für viele in Deutschland vor 1871 umlaufende Kleinmünzen aus Silber. Im deutschen Kaiserreich mit seiner Goldwährung bzw. Goldmark-Währung waren sogar alle Silbermünzen Scheidemünzen, sie mussten nur bis zur Höhe von 20 Mark in Zahlung genommen werden, für Pfennig-Münzen galt nur ein Betrag von maximal 1 Mark! Allerdings waren die bis 1907 noch gültigen Vereinstaler (= 3 Mark) auf Grund ihres Silberwertes bis etwa 1878 ebenfalls praktisch noch "Kurantmünzen", bis der Silberpreis verfiel.

In der auf dem Bimetallismus beruhenden Lateinischen Münzunion waren die silbernen Fünffrankenstücke Kurantmünzen, die anderen Silbermünzen wiesen einen tieferen Feingehalt aus. Da wie oben beschrieben der Silberpreis aber ab 1878 verfiel, konnte der Bimetallismus nicht mehr aufrecht erhalten werden und es wurde dann deren Ausprägung zu gunsten der kleineren silbernen Scheidemünzen stark reduziert.

Ab 1915 sind in Deutschland alle geprägten Münzen bis einschließlich der heutigen €-Münzen "Scheidemünzen". Konsequenterweise müßte auch Papier- und Buchgeld dazu gezählt werden.

Der Begriff "Scheidemünze" bedeutete das "Scheiden von Käufer und Verkäufer auf Heller und Pfennig". Viele ältere Münzen mit den Gepräge "Landmünze " oder "Stadtmünze" waren praktisch ebenfalls "Scheidemünzen".

Ursprünglich war das Umlaufgebiet der Scheidemünzen nur auf das Emmissonsgebiet begrenzt ("Landmünze"), wurde dieses Geld aber anstandslos wieder zurück genommen, war es häufig auch in Nachbarländern kursfähig, gelegentlich aber mit abgewertetem Kurs.

Vielfach waren Scheidemünzen früher sehr lange im Umlauf, so wurden nach der Einführung der Mark ab 1871 noch Münzen um 1750 in das neue Geld umgewechselt.

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